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Totalunternehmerleistungen einschließlich Grundstücksbeschaffung

Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V. · Peiting · Bayern · Nachgeordnete Behörde

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Totalunternehmerleistungen einschließlich Grundstücksbeschaffung
    🏆 Wohnbau Scheurer · Weilheim i. OB
Auftragnehmer
  • Wohnbau Scheurer · Weilheim i. OB
💶 Zuschlagswert 8.075.000 €
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 11.03.2024

Beschreibung

Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen ab der Leistungsphase 2 HOAI für alle erforderlichen Leistungsbilder HOAI zur schlüsselfertigen Errichtung eines Förderzentrums in Weilheim einschließlich Grundstücksbeschaffung.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Totalunternehmerleistungen einschließlich Grundstücksbeschaffung
  • Angebotspreis (brutto) 50 %
    Preis

    Angebotspreis (brutto) entsprechend des Preisblatts.

  • Ausführungskonzept 20 %
    Qualität

    Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 5.4

  • Persönliche Erfahrung der Projektleitung und der Bauleitung 15 %
    Qualität

    Bewertet wurde die Erfahrung des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und des Bauleiters anhand je eines (1) vergleichbaren persönlichen Referenzprojekts. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 5.4

  • Projektentwurf 15 %
    Qualität

    Bewertet wird eine von dem Bieter mit dem Angebot einzureichende Handskizze (die nicht das Niveau einer Grundleistung erreichen darf) nebst textlicher Erläuterungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 5.4

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1 Totalunternehmerleistungen einschließlich Grundstücksbeschaffung
Wohnbau Scheurer 8.075.000 €

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  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer Wohnbau Scheurer
    Zuschlagswert 8.075.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 19.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 14.538 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 125.518 €
Median 379.448 €
Oberes Quartil 1.310.290 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V. · Peiting

8.075.000 €
Zuschlagswert

Vergabenummer Diakonie_Herzogsägmühle_DHG_199_0003
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Hoch
Standort Peiting, Bayern
Veröffentlicht 19.10.2025
CPV-Code 45000000
Bauleistungen (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 7,0 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Peiting
Laufzeit 11.03.2024 – 28.06.2025
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Wohnbau Scheurer · Weilheim i. OB

Auftragnehmer (?)
Wohnbau Scheurer
Vertrag 11.03.2024

Ø Bieter in der Branche 7.0

Historischer Durchschnitt aus 329.489 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 100.134 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 59 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

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