AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c75456010-178c89d2a3b3cf31) · Abgerufen am 11.08.2026 03:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/dbf316b1-ffc8-4d99-9695-a15acb35b704/

Reinigung PWC Anlagen

Notice-ID: dbf316b1-ffc8-4d99-9695-a15acb35b704 · Procedure-ID: 75748dd1-4a7a-449f-b324-3d1fcdc8f1b5

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen, Hamm
Veröffentlicht
20.03.2026
Frist (Submission)
21.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90900000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Ausschreibung umfasst die täglichen Reinigungen und Grundreinigungen von PWC-Anlagen an Bundesautobahnen im Zuständigkeitsbereich der genannten Autobahnmeistereien.

Lose

6 Lose (max. 6 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 6 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — AM Herford

Erfüllungsort
Herford

Los 2 — AM Lengerich

Erfüllungsort
Lengerich

Los 3 — AM Münster

Erfüllungsort
Münster

Los 4 — AM Oelde

Erfüllungsort
Oelde

Los 5 — AM Werl

Erfüllungsort
Werl

Los 6 — AM Wünnenberg

Erfüllungsort
Wünnenberg

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.05.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
54 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).