AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.05.2026 20:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/dbf7f26e-87ee-4088-bb05-9e0b5ff06de0/

Verlängerung Pflege/Wartung TK-System OpenScape

Notice-ID: dbf7f26e-87ee-4088-bb05-9e0b5ff06de0 · Procedure-ID: 8108ed83-bc31-4c86-8c54-3b265e9de97c

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Stammdaten

Auftraggeber
Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
Veröffentlicht
24.04.2025
Frist (Submission)
26.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50312600 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Telekommunikation
Geschätzter Wert
380.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) betreibt ein OpenScape 4000 Telekommunikationssys-tem mit diversen Applikationen. Gegenstand und Ziel dieser Ausschreibung ist es, den be-stehenden Service- und Wartungsvertrag (inkl. Software Assurance), welcher Ende Juni 2025 ausläuft, durch einen neuen Service- und Wartungsvertrag (inkl. Software As-surance) zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit für das Kommunikationssystem und aller damit verbundenen Applikationen in ein neues Vertragsverhältnis zu überführen.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Beginn
01.07.2025
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
66 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).