AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.04.2026 16:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/dc35b6b2-e84e-4cce-9899-b83db63d30db/

Erdgasausschreibung Amt Elmshorn-Land 2026/2027/2028

Notice-ID: dc35b6b2-e84e-4cce-9899-b83db63d30db · Procedure-ID: 60b108b0-99e5-4b1b-a981-783ea57c50ea

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Stammdaten

Auftraggeber
Amt Elmshorn-Land, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Elmshorn
Veröffentlicht
21.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09123000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Zuschlagswert
1.131.596 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von konventionellem Erdgas für das Teillos 1 für die Abnahmestellen des Amtes Elmshorn-Land, der amtsangehörigen Gemeinden, der Schulverbände Klein Nordende-Lieth und Seestermüher Marsch; Lieferzeitraum: 01.01.2026 - 01.01.2029; Liefermenge: ca. 2.366.997 kWh/Jahr. Lieferung von Erdgas mit einem Biogasanteil von 15 % für das Teillos 2 des Amtes Elmshorn-Land und der amtsangehörigen Gemeinde Kölln-Reisiek; Lieferzeitraum: 01.01.2026 - 01.01.2029; Liefermenge: ca. 88.596 kWh/Jahr.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
01.01.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
21.10.2025
Zuschlagsentscheidung
09.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer SH beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).