AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Straßenreinigung Gemeinde Ammersbek
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412, Kiel
- Veröffentlicht
- 02.12.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90611000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Gemeinde Ammersbek beabsichtigt folgende Leistungen ab dem 01.01.2025 in 2 Losen zu vergeben: Los 1 1. 14-tägige maschinelle und manuelle Straßenreinigung in den ausgewiesenen Straßenzügen im Gemeindegebiet Ammersbek, Zeitraum: ganzjährig 2. 2 x jährliche zusätzliche maschinelle Straßenreinigung in den ausgewiesenen Straßenzügen im Gemeindegebiet Ammersbek, Zeitraum: Herbst nach Abstimmung 3. 2 x jährliche maschinelle Sonderreinigung von ausgewiesenen Straßen im Außenbereich der Gemeinde Ammersbek; Zeitraum: Frühjahr/Herbst nach Abstimmung 4. 2 x jährliche Wildkrautbeseitigung in den ausgewiesenen Straßenzügen im Gemeindegebiet Ammersbek, Zeitraum: Frühjahr/Herbst nach Abstimmung 5. Kehrgutentsorgung der vorgenannten Pos. 1. – 4. Los 2 6. 4 x jährlich Entleerung der Laubfänger (ca. 1.182 Stück) in Straßenabläufen im gesamten Gemeindegebiet Ammersbek, Zeitraum: Frühjahr/Herbst nach Abstimmung 7. 2 x jährlich Entleerung der Schmutzfänger in Schachtoberteilen (ca. 1.551 Stück) im gesamten Gemeindegebiet Ammersbek, Zeitraum: Frühjahr/Herbst nach Abstimmung 8. Kehrgutentsorgung der vorgenannten Pos. 6. – 7. 9. Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Abs. 6 StVO
Lose
2 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2025
- Ende
- 31.12.2027
Vergabe-Status
- Auftragnehmer (2)
- Kampmann Städtereinigung GmbH · von Altenburg GmbH
- Vertragsabschluss
- 04.11.2024
- Zuschlagsentscheidung
- 04.11.2024
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.09.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.