Zertifikate
Massen-/Flächenaufstellung in Anlehnung DIN 277
Bau- und Nebenkostenaufstellung in Anlehnung DIN 276
Blütenstadt Leichlingen · Leichlingen · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 12.10.2026, 12:00 Uhr (noch 18 Tage)
Kurzzusammenfassung zum vorliegenden Verfahren: Mit vorliegender Unterlage wird der Teilnahmewettbewerb bzgl. des Vergabeverfahrens Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte „Balker Aue“ mit Außenspielplätzen sowie die Herrichtung und Fertigstellung des Grundstücks (inklusive Abriss Bestandsgebäude) in Leichlingen als Totalüber-/Totalunternehmerleistung eingeleitet. Die Blütenstadt Leichlingen (nachfolgend: Vergabestelle) sucht dabei einen Totalüber- oder Totalunternehmer (nachfolgend auch einheitlich: TÜ), der im Rahmen eines Globalpauschalvertrags den schlüssel- und betriebsfertigen Ersatzneubau einer barrierefreien und behindertengerechten viergruppigen Kindertagesstätte „Balker Aue“ mit Außenspielplätzen erstellt. Im vorliegenden Teilnahmewettbewerb werden bis zu drei (maximal fünf) Bewerber anhand deren Eignung und einschlägigen Leistungsfähigkeit ausgewählt, die am späteren Verhandlungsverfahren als Bieter teilnehmen sollen. Der Zuschlag wird an das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dabei wird der Preis mit 60 % und die zu erwartende Qualität mit 40 % gewichtet. Für nicht erfolgreiche Bieter im späteren Verhandlungsverfahren (nicht im hier vorliegenden Teilnahmewettbewerb) wird pro Bieter eine Aufwands-entschädigung in Höhe von € 15.000 brutto ausgelobt (Voraussetzung Abgabe eines wertbaren Erstangebot und ggf. wertbaren Folgeangebot und eines wertbaren Endangebot). Sollte der jeweilige Bieter nur ein wertbares Erstangebot einreichen, so beträgt die Aufwandsentschädigung € 10.000 brutto. Klarstellung: Allein die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb löst keine Ansprüche der Bewerber aus. Der obsiegende Bieter erhält keine Aufwandsentschädigung. Die Vergabestelle sieht gerne Ihrem Teilnahmeantrag entgegen, den Sie bitte anhand der folgenden Hinweise erstellen: Die Blütenstadt Leichlingen beabsichtigt, einen TÜ zu beauftragen, der im Rahmen eines Globalpauschalvertrags den schlüssel- und betriebsfertigen Ersatzneubau einer barrierefreien und behinderte
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Gesucht wird ein Totalüber-/Totalunternehmer für den schlüsselfertigen Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte inklusive Außenspielplätzen und Grundstücksherrichtung in Leichlingen.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Pauschalfestpreises (60 %) sowie der zu erwartenden Qualität der Planung, des Baus und des Betriebs (40 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen, behält sich diese jedoch für das Verhandlungsverfahren zur weiteren Bekanntgabe an die späteren Bieter vor. Alle Bieter werden insofern nach erster Auswertung aufgefordert, die Angebote anhand der Prüfergebnisse zu überarbeiten und ein – in jedem Fall bezogen auf die Projektentwürfe endgültiges – Angebot einzureichen. Dieses wird von einem noch zu benennenden Wertungsgremium bzgl. der Qualität des Projekts abschließend bewertet. Mit diesem bzgl. der Planung finalen Angebot wird auch ein Preisangebot erwartet. Die Vergabestelle wird sodann voraussichtlich unmittelbar anhand der Wertungskriterien den Zuschlag zu erteilen. Sie behält sich jedoch vor, weitere Verhandlungen über den Preis und/oder vertragliche Elemente zu führen, wobei eine weitere Überarbeitung der Entwürfe nur für den Fall vorgesehen wäre, dass keine zuschlagsfähigen Vorschläge eingereicht wurden. Insofern werden ggf. weitere Angebote angefordert, nach Aufruf eines „last and final call“ wird auf das Endangebot des Bestbietenden der Zuschlag erteilt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Als generelle Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren müssen die Bewerber folgende Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben: • Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Formular). Der jeweilige Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge)
Der Bewerber muss seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): b. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 10.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mindestens 5.000.000,00 €. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. (alternativ zu einer bestehenden Versicherung ist ausreichend, eine verbindliche, schriftliche Verpflichtung abzugeben, bei Auftragserteilung entsprechende Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis oder Erklärung) Achtung: Für die Versicherungsnachweise und die Bankauskunft ist ein besonderes Augenmerk auf die aufgestellten Voraussetzungen zu legen. Die allgemeine Bankauskunft darf nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit singulär für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden (insofern darf keine Addition erfolgen). Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Als generelle Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren müssen die Bewerber folgende Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben: • kurze Unternehmensdarstellung auf maximal zwei DIN A4-Seiten (insb. Gesellschaftsstruktur, Geschäftsfelder, ggf. bestehende wirtschaftliche Verflechtungen) (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Darstellung, kein Formular).
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung (Formular) abzugeben, in der: o die Bildung einer Arge im Auftragsfall erklärt wird, o alle Mitglieder aufgeführt sind, o ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und o die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfach-bewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmen von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass das Nachunternehmen keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften hat, bei denen es Nachunternehmen ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmens gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmens und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Formular Verpflichtungserklärung).
Der Bewerber muss seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): c. Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Achtung: Für die Versicherungsnachweise und die Bankauskunft ist ein besonderes Augenmerk auf die aufgestellten Voraussetzungen zu legen. Die allgemeine Bankauskunft darf nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit singulär für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden (insofern darf keine Addition erfolgen). Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Der Bewerber muss seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): a. Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von mindestens jeweils 10 Mio. € in dem entsprechenden Tätigkeitsfeld (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit singulär für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden (insofern darf keine Addition erfolgen). Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Der Bewerber muss seine technische Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): a. Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzprojekten für Planungsleistungen im Rahmen eines Hochbauvorhabens (Neubau oder Sanierungsprojekt) (Formular Referenzen) Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn o Objektplanungsleistungen gemäß §§ 34 HOAI ff. mindestens der LPH 2-5 nach HOAI erbracht wurden, ggf. auch im Rahmen eines TÜ-Projekts (Inhalte der Leistung) UND o mindestens 5,0 Mio. € netto Baukosten der KG 300 und 400 angefallen sind (Größenordnung des Projekts) UND o das Projekt zwischen 2021 und 2026 an den Bauherrn übergeben wurde, so dass dieser die Nutzung aufnehmen konnte (Zeitraum des Projekts – Schlusstermin bzw. Stichtag Ende Bewerbungsfrist für den Teilnahmewettbewerb). Klarstellung: Eine TÜ-Referenz, die beide Vergleichbarkeitskriterien im Sinne der Ziffer 3.2.2 Buchstaben a) und b) erfüllt, darf für beide Kriterien (insofern „doppelt“) angegeben werden. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen. Der folgende Teil betrifft die Wertung der Referenzen im Rahmen der Auswahl der Bewerber. Eine übersichtliche Darstellung kann Ziff. 3.3 des Aufforderungsschreibens entnommen werden (Anlage 01 der Vergabeunterlagen): Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen sowie der Leistungsfähigkeit des Bewerberbüros. Diese werden bewertet anhand der nachstehenden Kriterien: Ein Bieter muss nach oben Gesagtem mindestens drei (3) vergleichbare Planungs-Referenzen und eine (1) vergleichbare Bau-Referenz einreichen. Es können und sollen jedoch mehr als diese Mindestreferenzen eingereicht werden, wobei maximal 5 vergleichbare Referenzen gewertet werden. Zum Begriff der Vergleichbarkeit gilt das oben gesagte entsprechend. Werden mehr als 5 Referenzobjekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzobjekte in die Wertung gelangen sollen. Falls keine Festlegung erfolgt, werden die von der Vergabestelle mit den meisten Punkten bewerteten Referenzen gewertet. Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann. Ein Bieter soll vergleichbare Planungs- und/oder Baureferenzen über von ihm errichtete Vorhaben einreichen, deren Inhalte über die Mindestkriterien gem. Ziffer 3.2.2 hinausgehen und insofern eine hohe Ähnlichkeit mit der hier ausgeschriebenen Leistung haben. In diesem Sinne werden v.a. Referenzen hoch bewertet, die sich aus Leistungen im Rahmen einer TÜ-Maßnahme ergeben. Eine Planungs- oder Baureferenz kann insofern jeweils maximal 15 Punkte erreichen. Eine Planungs- und Baureferenz im Sinne einer TÜ-Maßnahme kann insofern maximal 20 Punkte erreichen. Die maximal erzielbare Bewertung für 5 Referenzprojekte beträgt somit in Addition 100 Punkte. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien: • Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet (zur Vergleichbarkeit s.o.). Klarstellung: Werden die jeweils für Planungsreferenzen bzw. Baureferenzen aufgestellten Vergleichbarkeitskriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz jeweils nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist. Eine TÜ-Referenz muss entweder die Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit bzgl. Planung oder Bau erfüllen. • die Punkteverteilung und die Voraussetzungen für das Erreichen der Höchstpunktzahl ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber“: max. 20 Punkte für eine Referenz, max. 5 Referenzen in Wertung, max. 100 Punkte 1. Projektvolumen Wert Projektvolumen (max. 5 Punkte) mind. Baukosten netto € 5,5 Mio. KG 300 und 400 = (1 Punkt) mind. Baukosten netto € 6,5 Mio. KG 300 und 400 = (3 Punkte) ab Baukosten netto € 7,5 Mio. KG 300 und 400 = (5 Punkte) 2. Nutzung Wert Nutzung (max. 5 Punkte) Keine Kita oder Schule = (0 Punkte) Einrichtung im Sinne einer Kita oder Schule (keine Erwachsenenbildung) = (5 Punkte) Leistung Wert Leistung (max. 5 Punkte) Planung = (0 Punkte) Bau = (0 Punkte) TÜ/TU-Leistung = (5 Punkte) Zertifizierung nach DGNB oder nach Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) Wert Zertifizierung (max. 5 Punkte) Keine Zertifizierung = (0 Punkte) Zertifizierung = (5 Punkte) Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Der Bewerber muss seine technische Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): b. Vorlage von mindestens einem (1) vergleichbaren Referenzprojekt für Bauleistungen im Rahmen eines Hochbauvorhabens (Neubau oder Sanierungsprojekt) (Formular Referenzen) Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn o Bauleistungen mindestens bzgl. des Rohbaus erbracht wurden, ggf. auch im Rahmen eines TÜ-Projekts (Inhalte der Leistung) UND o mindestens 5,0 Mio. € netto Baukosten der KG 300 und 400 angefallen sind (Größenordnung des Projekts) UND o das Projekt zwischen 2016 und 2026 an den Bauherrn übergeben wurde, so dass dieser die Nutzung aufnehmen konnte (Zeitraum des Projekts – Schlusstermin bzw. Stichtag Ende Bewerbungsfrist für den Teilnahmewettbewerb). Klarstellung: Eine TÜ-Referenz, die beide Vergleichbarkeitskriterien im Sinne der Ziffer 3.2.2 Buchstaben a) und b) erfüllt, darf für beide Kriterien (insofern „doppelt“) angegeben werden. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen. Der folgende Teil betrifft die Wertung der Referenzen im Rahmen der Auswahl der Bewerber. Eine übersichtliche Darstellung kann Ziff. 3.3 des Aufforderungsschreibens entnommen werden (Anlage 01 der Vergabeunterlagen): Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen sowie der Leistungsfähigkeit des Bewerberbüros. Diese werden bewertet anhand der nachstehenden Kriterien: Ein Bieter muss nach oben Gesagtem mindestens drei (3) vergleichbare Planungs-Referenzen und eine (1) vergleichbare Bau-Referenz einreichen. Es können und sollen jedoch mehr als diese Mindestreferenzen eingereicht werden, wobei maximal 5 vergleichbare Referenzen gewertet werden. Zum Begriff der Vergleichbarkeit gilt das oben gesagte entsprechend. Werden mehr als 5 Referenzobjekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzobjekte in die Wertung gelangen sollen. Falls keine Festlegung erfolgt, werden die von der Vergabestelle mit den meisten Punkten bewerteten Referenzen gewertet. Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann. Ein Bieter soll vergleichbare Planungs- und/oder Baureferenzen über von ihm errichtete Vorhaben einreichen, deren Inhalte über die Mindestkriterien gem. Ziffer 3.2.2 hinausgehen und insofern eine hohe Ähnlichkeit mit der hier ausgeschriebenen Leistung haben. In diesem Sinne werden v.a. Referenzen hoch bewertet, die sich aus Leistungen im Rahmen einer TÜ-Maßnahme ergeben. Eine Planungs- oder Baureferenz kann insofern jeweils maximal 15 Punkte erreichen. Eine Planungs- und Baureferenz im Sinne einer TÜ-Maßnahme kann insofern maximal 20 Punkte erreichen. Die maximal erzielbare Bewertung für 5 Referenzprojekte beträgt somit in Addition 100 Punkte. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien: • Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet (zur Vergleichbarkeit s.o.). Klarstellung: Werden die jeweils für Planungsreferenzen bzw. Baureferenzen aufgestellten Vergleichbarkeitskriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz jeweils nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist. Eine TÜ-Referenz muss entweder die Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit bzgl. Planung oder Bau erfüllen. • die Punkteverteilung und die Voraussetzungen für das Erreichen der Höchstpunktzahl ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber“: max. 20 Punkte für eine Referenz, max. 5 Referenzen in Wertung, max. 100 Punkte 1. Projektvolumen Wert Projektvolumen (max. 5 Punkte) mind. Baukosten netto € 5,5 Mio. KG 300 und 400 = (1 Punkt) mind. Baukosten netto € 6,5 Mio. KG 300 und 400 = (3 Punkte) ab Baukosten netto € 7,5 Mio. KG 300 und 400 = (5 Punkte) 2. Nutzung Wert Nutzung (max. 5 Punkte) Keine Kita oder Schule = (0 Punkte) Einrichtung im Sinne einer Kita oder Schule (keine Erwachsenenbildung) = (5 Punkte) Leistung Wert Leistung (max. 5 Punkte) Planung = (0 Punkte) Bau = (0 Punkte) TÜ/TU-Leistung = (5 Punkte) Zertifizierung nach DGNB oder nach Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) Wert Zertifizierung (max. 5 Punkte) Keine Zertifizierung = (0 Punkte) Zertifizierung = (5 Punkte) Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Der Bewerber muss seine technische Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): c. Angaben über das für die Gesamtprojektleitung und deren Stellvertretung vorgesehene Personal, jeweils mit Nachweis deren jeweiliger Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Die Projektleitung und deren Stellvertretung muss in dem Bereich Gesamtprojektleitung mindestens zehn (10) Jahre Berufserfahrung (Aussagekräftige Lebensläufe oder vergleichbare Nachweise) aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nach-unternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen. Der folgende Teil betrifft die Wertung der Leistungsfähigkeit im Rahmen der Auswahl der Bewerber. Eine übersichtliche Darstellung kann der Ziff. 3.3 des Aufforderungsschreibens entnommen werden (Anlage 01 der Vergabeunterlagen): Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen sowie der Leistungsfähigkeit des Bewerberbüros. Diese werden bewertet anhand der nachstehenden Kriterien: Ferner wird die Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand Berufs- und Projekterfahrung bewertet. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Leistungsfähigkeit der Bewerber können maximal 10 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden die Angaben gewertet, die in dem Formular „Checkliste Leistungsfähigkeit“ einzutragen sind. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch geeignete Nachweise zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht kann zum direkten Ausschluss führen. Die in der Checkliste Leistungsfähigkeit angegebenen Personen müssen aufgrund deren Wertungsrelevanz zwingend das Projekt leiten und begleiten. Ein Austausch wird vertraglich nur zugelassen werden, sofern sich zwingende Gründe (z.B. gesundheitliche Verhinderung, Bürowechsel) ergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Wechsel aufgrund der Übernahme eines anderen Projektes nicht zulässig ist und für diese Schlüsselpositionen keine Mitarbeitenden eingesetzt werden dürfen, die im Leistungszeitraum in Ruhestand gehen werden. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung Leistungsfähigkeit der Bewerber“: Berufserfahrung der Gesamtprojektleitung 20 Jahre und mehr = 10 Punkte 19 Jahre und mehr = 9 Punkte 18 Jahre und mehr = 8 Punkte 17 Jahre und mehr = 7 Punkte 16 Jahre und mehr = 6 Punkte 15 Jahre und mehr = 5 Punkte 14 Jahre und mehr = 4 Punkte 13 Jahre und mehr = 3 Punkte 12 Jahre und mehr = 2 Punkte 11 Jahre und mehr = 1 Punkte 10 Jahre und mehr = 0 Punkte unter 10 Jahren = Ausschluss Insgesamt können aus den Unterkriterien Referenzen und Leistungsfähigkeit 110 Punkte erreicht werden. Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Bzgl. vergaberechtlicher Rechtsmittel gilt Folgendes: Nachprüfungsstelle für vergaberechtliche Rechtsmittel ist ggf. die Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster Fax: +49 251-411 2165 E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen zu Rechtsmitteln hin: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Massen-/Flächenaufstellung in Anlehnung DIN 277
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Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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