AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.06.2026 17:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/dc6c1c2b-ec3d-40df-92f4-484a3589be1a/

IT-Zeit-Zutritt 2026

Notice-ID: dc6c1c2b-ec3d-40df-92f4-484a3589be1a · Procedure-ID: 0c9e293c-6104-4d70-a09e-076d91fe9952

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus, Nürnberg
Veröffentlicht
27.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die ausführlichen Informationen zum Ausschreibungsgegenstand sind in Kapitel 2 ff. der Leistungsbeschreibung zu finden. Nichtoptionale Leistungen: - Instandhaltung, Wartung und Support der im Besitz und bereits im Einsatz der BA befindlichen Hardware der Zutrittskontrollsysteme - Instandhaltung, Pflege und Support der bereits unbefristet überlassenen Software IT-Zeit Optionale Leistungen: - Kauf von neuer Hardwarekomponenten der Zutrittssysteme (Lieferung u. Installation) - Dienstleistungen für Hardware (Planung, Montage) - Dienstleistungen für Software (Softwareentwicklung, Analyseskripte)

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.12.2029

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Primion Technology GmbH
Vertragsabschluss
26.03.2026

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).