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Erweiterungsbau Karl-Gebhardt-Schule Weidenberg
Schulnetzwerk für Sonderpädagogik e. V. · Bayreuth · Bayern · Nachgeordnete Behörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLeistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume § 34 HOAI (LPH 7+8)🏆 Daniel Färber Baumanagement · Neuenmarkt
- Daniel Färber Baumanagement · Neuenmarkt
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume § 34 HOAI (LPH 7+8)
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 50 Pkt.
Fachkunde, Erfahrung und Leistungsfähigkeit des Projektleiters/-teams, spezieller Erfahrungshintergrund
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Qualität 30 Pkt.
Angaben des Bewerbers zur Lösung der konkreten Aufgabe
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Honorarangebot 20 Pkt.Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2.. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
2 Veröffentlichungen
- 22.01.2026 Die zusätzlichen Leistungen beinhalten die Leistungsphasen 1 bis 4 für die Sanierung des Bestandsgebäudes. Im Verlauf der Planung sowie in zusätzlichen Abstimmungen mit dem Fördergeber hat sich gezeigt, dass für die bauliche Realisierung des Erweiterungsbaus bereits jetzt auch eine Planung der anschließenden Generalsanierung des Bestands in den Leistungsphasen 1 bis 4 zwingend erforderlich ist. Diese Notwendigkeit war zum Zeitpunkt der ursprünglichen Beauftragung nicht vorhersehbar. Die Leistungsphasen 1 bis 4 für die Bestandssanierung sind notwendig, da nach Vorgaben des Fördergebers sich das Raumprogramm über die gesamte Schule (Bestand inkl. Erweiterungsbau) zu erstrecken hat. Darüber hinaus hat sich im Planungsprozess herauskristallisiert, dass die Technik – auch für den Erweiterungsbau – im Bestandsgebäude untergebracht und so dimensioniert werden soll, dass nach Abschluss der Generalsanierung auch der Bestand darüber versorgt wird. Es drängt sich daher die Einreichung eines gemeinsamen Bauantrags für Erweiterungsbau und Bestandssanierung auf. Eine getrennte Planung ist nicht möglich, ohne erhebliche Risiken für die Funktionalität und Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojekts einzugehen. Aus diesen Gründen müssen Erweiterungsbau und Generalsanierung des Bestands bis einschließlich Leistungsphase 4 gemeinsam geplant und aufeinander abgestimmt werden. In der weiteren Projektabwicklung soll dann zunächst der Erweiterungsbau realisiert und im Anschluss daran die Generalsanierung des Bestands umgesetzt werden.
- 15.10.2025 Im Rahmen des Auftaktgespräches zum Projektbeginn, nach der offiziellen Auftragsvergabe, wurde seitens der Regierung von Oberfranken - entgegen vorheriger Aussagen - mitgeteilt, dass dem derzeitig geplanten Erweiterungsbau nicht zugestimmt wird und die Leistungsphase 3 erneut eingereicht werden muss, um den Förderantrag stellen zu können. Infolgedessen ist der Auftragnehmer gezwungen, tiefer in das Projekt einzusteigen und die Leistungsphasen 1 bis 3 unerwartet vollständig neu zu erarbeiten. Durch diese Neuplanung ist auch ein neuer Bauantrag zu stellen und die Leistungsphase 4 neu zu erstellen.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 118 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Daniel Färber Baumanagement1 Veröffentlichung
- 14.05.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.871 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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