AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y3NHN5V/documents) · Abgerufen am 13.08.2026 16:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/dc7e3df3-4e91-4989-99ea-2170d3d0e238/

Gebäudereinigung in Objekten des Landtags des Saarlandes

Notice-ID: dc7e3df3-4e91-4989-99ea-2170d3d0e238 · Procedure-ID: 78be77d8-6f44-439a-9a38-bd7a2ba009af

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Stammdaten

Auftraggeber
Landtag des Saarlandes, Saarbrücken
Veröffentlicht
25.04.2024
Frist (Submission)
28.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
687.479 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Umfang der Unterhaltsreinigung: ca. 1,3 Mio. m² Reinigungsfläche / anno Umfang der Glasreinigung: ca. 5.500. m² Reinigungsfläche / anno Leistungsorte der Unterhalts- und Glasreinigung: Franz-Josef-Röder-Straße 7 (Verwaltungsgebäude inkl. Plenarsaal und Fraktionsgebäude) Pestelstraße 7 (Nebengebäude) — Umfang der Unterhaltsreinigung: ca. 1,3 Mio. m² Reinigungsfläche / anno Umfang der Glasreinigung: ca. 5.500. m² Reinigungsfläche / anno Leistungsorte der Unterhalts- und Glasreinigung: Franz-Josef-Röder-Straße 7 (Verwaltungsgebäude inkl. Plenarsaal und Fraktionsgebäude) Pestelstraße 7 (Nebengebäude)

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Saarlandes, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).