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Amt Stralendorf - Neubau einer Zweifeldsporthalle in 19073 Stralendorf - Los 18 Holzakustikdecke Sporthalle
Amt Stralendorf - Der Amtsvorsteher · Stralendorf · Mecklenburg-Vorpommern · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenAmt Stralendorf - Neubau einer Zweifeldsporthalle in 19073 Stralendorf - Los 18 Holzakustikdecke Sporthalle🏆 Pribbernow + Mühlke GmbH · Parchim
- Pribbernow + Mühlke GmbH · Parchim
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 11 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Pribbernow + Mühlke GmbH. Die übrigen 10 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Neubau einer Zweifeldsporthalle in 19073 Stralendorf - Los 18 Holzakustikdecke Sporthalle
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- ILO-Kernarbeitsnormen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 Pkt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Erklärung zu drittstaatlichen Subventionen
Nachweis nach der EU-Drittstaatensubventionsverordnung (EU) 2022/2560 erforderlich.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 77 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Pribbernow + Mühlke GmbH1 Veröffentlichung
- 27.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.980 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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