AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.05.2026 16:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/dc81897e-2757-4ef0-925f-e72bf1784a12/

Rahmenvertrag über Wirtschaftsprüferleistungen für die Stadtwerke Frankfurt Gruppe

Notice-ID: dc81897e-2757-4ef0-925f-e72bf1784a12 · Procedure-ID: 0c59b99d-1cf2-44d8-9e82-47285ac8f62d

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Stammdaten

Auftraggeber
Mainova AG, Frankfurt
Veröffentlicht
15.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79210000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Prüfung der aufgestellten Jahres- /Konzernabschlüsse sowie von Lageberichten der Konzerngesellschaften der Stadtwerke Frankfurt Gruppe, beispielsweise Mainova AG (Energieversorgung), Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) (Nahverkehr) sowie BäderBetriebe Frankfurt GmbH. Prüfung eines konsolidierten Konzernabschlusses. Diverse Nichtprüfungsleistungen, z. B. EEG-Testate. Ausgeschrieben ist ein mehrjähriger Rahmenvertrag. Abruf bzw. Beauftragung der jeweiligen Einzelleistungen erfolgt durch die einzelnen Konzerngesellschaften, vorbehaltlich der Beschlüsse der gesetzlich zuständigen Organe.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
101 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).