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Erweiterung Mosaikschule; Neubau in Ludwigshafen - Einrichtung: Schulmöbel
Zweckverband Kinderzentrum · Ludwigshafen · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 13.08.2026, 10:15 Uhr (noch 5 Tage)
Beschreibung
Erweiterung Mosaikschule; Neubau in Ludwigshafen am Rhein; hier: Einrichtung: Schulmöbel
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Lieferung von Schulmöbeln für die Erweiterung und den Neubau der Mosaikschule.
- Erfüllungsort ist Ludwigshafen am Rhein.
- Es handelt sich um eine offene Beschaffung von Liefergegenständen.
Die Ausschreibung betrifft die Lieferung von Schulmöbeln für die Erweiterung und den Neubau der Mosaikschule in Ludwigshafen am Rhein.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Wertungssumme des Angebotes
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen) Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
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Eintragung Handelsregister
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen) Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Abgabe der Eigenerklärung zu EU-Sanktionspaket - Russland-Sanktionen
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Gesamtjahresumsatz
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen). Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sindvunter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderenvvUnternehmenvausgeführten Leistungen ab. Nimmt der Bieter/Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einervEignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssendiese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (Formblatt 236) abzugeben.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Angabe von mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation vonBauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an. Nicht präqualifizierteUnternehmen geben mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen ab: -Eigenerklärung im Formblatt 124 LD zurAusführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft). Für präqulifiziert und nichtpräqulifizierte Bieter gilt: Auf Anforderung Vorlage von dreiReferenznachweisen mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung;Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführtenmaßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlicheingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischenAnforderungen bzw. (bei Komplettleistung); Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zurvertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die miteigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung derLeistung.
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Durchschnittliche Personalstärke
Eigenerklärung im Formblatt 124 LD, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinweis zur Rügeobliegenheit und zu Nachprüfungsverfahren unter Bezug auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 5 Tage
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1 Veröffentlichung
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 347 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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