AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 08:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/dd0d4021-798d-410e-8ff6-cae20798da34/

Planungsleistungen für neue Zufahrtsstraße - Bildungsstätte Handwerkskammer Cottbus - 15711 Königs Wusterhausen

Notice-ID: dd0d4021-798d-410e-8ff6-cae20798da34 · Procedure-ID: a67d5c7e-adcd-4eda-a931-0b733b580667

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Stammdaten

Auftraggeber
Handwerkskammer Cottbus, Cottbus
Veröffentlicht
02.04.2026
Frist (Submission)
04.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Handwerkskammer Cottbus (nachfolgend HWK Cottbus) ist Eigentümerin eines Grundstücks in 15711 Königs Wusterhausen, Heinrich-Heine-Straße 54b. Unterstützt durch Fördermittel aus dem EFRE/JTF-Programm 2021-2027 soll auf diesem Grundstück bis Mitte des Jahres 2028 eine moderne innovativ-handwerkliche Bildungsstätte errichtet werden: Für dieses Bauvorhaben ist eine Zufahrt zum Grundstück erforderlich, deren Planungsleistungen mit vorliegender Ausschreibung in Anlehnung an die HOAI vergeben werden sollen. Die Vorplanung soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen. Vorlage der abgestimmten Entwurfsplanung 2 Monate nach Zuschlag Der Baubeginn ist ab 02/2028 vorgesehen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
58 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).