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AA - Beschaffung Eaton USV-Anlagen 9PX
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten · Brandenburg an der Havel · Brandenburg · Untere Bundesbehörde
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Beschreibung
Abschluss eines Vertrags zur Lieferung von USV-Anlagen des Herstellers Eaton (9PX) sowie deren Lagerung und regelmäßige Erhaltungsaufladung während der Lagerzeit
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung von Eaton USV-Anlagen des Typs 9PX.
- Leistungsumfang beinhaltet Lieferung, Lagerung und Erhaltungsaufladung.
- Auftraggeber ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten mit Erfüllungsort in Bonn.
- Es handelt sich um eine offene Standardausschreibung für Lieferungen.
Es wird die Lieferung von Eaton USV-Anlagen des Typs 9PX ausgeschrieben.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Die Wertung erfolgt zu 100% nach Preis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Der Bieter macht Angaben zum Unternehmen zur Abfrage des Wettbewerbsregisters (Name, Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen, Eintragung in einem Handels-/Gewerbe- oder vglb. Register, Registernr. usw.). Die "Erklärung Eignung GWB" (Anlage 02) ist zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Durch den Bieter ist im Falle der Auftragserteilung unverzüglich eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Versicherungsfall - 1 Mio. EUR für Personenschäden - 1 Mio. EUR für Sachschäden - 1 Mio. EUR für Vermögensschäden abzuschließen, bzw. der Bieter erklärt, dass diese bereits vorhanden ist. In diesem Fall ist der Name der Versicherung (falls bereits bekannt) anzugeben. Der Nachweis, d.h. die Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins / einer Versicherungsbestätigung, erfolgt erst nach Aufforderung durch den Auftraggeber/ Vergabestelle (nur bei geplantem Zuschlag rechtzeitig vor Zuschlagserteilung). Bitte tragen Sie Ihre Antwort im Firmenbogen "VV-2026-0053_Anlage 01_Firmenbogen.doxc" unter Abschnitt 3 ein.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Bieter muss seinen allgemeinen Netto-Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren angeben. Dieser muss durchschnittlich mindestens 300.000€ betragen. Bitte tragen Sie Ihre Antwort im Firmenbogen "VV-2026-0053_Anlage 01_Firmenbogen.doxc" unter Abschnitt 3 ein.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Der Bieter muss bestätigen, dass das Unternehmen über eine gültige Einstufung in das EATON "Power Advantage Partner Program" verfügt. Bitte machen Sie Ihre Eintragung im Firmenbogen "VV-2026-0053_Anlage 01_Firmenbogen.docx" im Abschnitt 4.
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Nachunternehmer-Anteil
Durch den Bieter ist im Abschnitt 2 der Anlage "VV-2026-0053_Anlage 01_Fimenbogen.docx" anzugeben, welche Teile des Auftrags dieser unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt: > Angabe des Leistungsbereiches und des vorgesehenen Anteils am Auftrag sowie Name des Nachunternehmens im Falle von Eignungsleihe Bitte füllen Sie in diesem Fall auch die entsprechenden optionalen Eigenerklärungen aus: - VV-2026-0053_Erklaerung_BewerberBietergemeinschaft.docx - VV-2026-0053_ErklaerungBietergemeinschaftMitglied.docx - VV-2026-0053_ErklaerungBieterstrukturGU-NU.docx - VV-2026-0053_ErklaerungNachunternehmer.docx - VV-2026-0053_ErklaerungNachunternehmer-LeiheEignung.docx - VV-2026-0053_ErklaerungBietergemeinschaftVertretung.docx
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 01.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 17 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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