AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.05.2026 07:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/dd0ea944-9ffe-4d61-b2ca-761d2433b1c0/

Rahmevertrag Unterhaltsreiniung, Glasreinigung und Mattentausch

Notice-ID: dd0ea944-9ffe-4d61-b2ca-761d2433b1c0 · Procedure-ID: 1e9adfd7-df8d-4c18-b365-9df394a0877c

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Stammdaten

Auftraggeber
Leibniz-Institut für Oberflächenmodifizierung e.V., Leipzig
Veröffentlicht
01.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt einen Rahmenvertrag über vier Jahre für Unterhalts-, Glas-, sowie über die Lieferung, Bereitstellung und Reinigung von Schmutzfangmatten für seine 12 Gebäude abzuschließen. Die Ausschreibung wird in drei Lose aufgeteilt. In der Leistungsbeschreibung werden die Bedarfe genauer formuliert. Das Leibniz-Institut besteht aus verschiedenen 12 Gebäuden auf dem Gelände des Wissenschaftsparks in Leipzig. Die Gebäude sind auf dem gesamten Gelände verteilt und wurden in den 1980er, 1990er, 2000-2015 errichtet, erneuert sowie umgebaut. Die Gebäude bestehen aus einem bis zu fünf Stockwerken. Die Gebäude sind zum großen Teil mit Aufzügen ausgestattet.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
41 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).