Für die Angabe ihrer Referenzen müssen die Bewerber zwingend das vorgegebene Formblatt TA.06 Referenzdatenblatt nutzen. Für jede Referenz muss ein eigenes Formblatt abgegeben werden.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die Referenzen der jeweiligen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft insgesamt die geforderte fachliche Eignung mit maximal acht Referenzen nachweisen.
Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die die fachlichen Mindestanforderungen nicht über bis zu maximal acht Referenzen nachweisen, werden vom Teilnahmewettbewerb und damit vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben des Bewerbers durch Rücksprache mit dem Referenzgeber des betreffenden Referenzprojektes zu überprüfen.
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Fachliche Mindestanforderungen:
- Mindestens zwei (der maximal acht) Referenzen müssen die Ausrüstung von jeweils mindestens 250 Fahrzeugen mit Validatoren, elektronischen Fahrscheindruckern, Einstiegskontrollsystemen oder mobilen Fahrkartenautomaten in einem Referenzprojekt belegen.
- Mindestens eine (der maximal) acht Referenzen muss die Ausrüstung von mindestens 250 Fahrzeugen mit Validatoren für ein IDBT-/ABT-System belegen.
- Mindestens eine (der maximal) acht Referenzen muss die Verkabelung von mindestens 250 Fahrzeugen für die Ausrüstung mit Validatoren, elektronischen Fahrscheindruckern, Einstiegskontrollsystemen oder mobilen Fahrkartenautomaten belegen.
- Mindestens eine (der maximal) acht Referenzen muss die Ausrüstung von mindestens 50 Fahrzeugen für die Akzeptanz von bargeldlosen Zahlungen mit Kredit-, Debit- oder Girokarten, einschließlich der Abwicklung der Zahlungen mit einem Payment-Service-Provider bzw. Netzbetreiber belegen.
Mehrere dieser einzeln aufgeführten fachlichen Anforderungen an die Referenzen können auch in einer Referenz zusammengefasst werden.
Qualitative Bewertung:
Erfüllen mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die genannten Mindestanforderungen an die Eignung, erfolgt eine Auswahl der fünf geeignetsten Bewerber auf Basis von zusätzlichen Zertifizierungen sowie einer qualitativen Bewertung der eingereichten Referenzen. Für die qualitative Bewertung können mit den nachfolgend aufgeführten Kriterien Punkte gesammelt werden.
Punkte für zusätzliche Zertifizierungen:
Für zusätzliche Zertifizierungen, die mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen werden, können Punkte gesammelt werden:
Umweltmanagementsystem (UMS) nach ISO 14001: 20 Punkte
Der Bewerber legt den Nachweis der gültigen Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach DIN ISO 14001 oder gleichwertig vor.
Energiemanagementsystem (EMS) nach DIN ISO 50001: 20 Punkte
Der Bewerber legt den Nachweis der gültigen Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN ISO 50001 oder gleichwertig vor.
Zertifizierung als KVP-System: 20 Pkt.
Der Bewerber legt für sein Hintergrundsystem die Zertifizierungsurkunde der VDV eTicket Service GmbH & Co. KG als Kundenvertragspartnersystem vor.
Punkte für zusätzliche Leistungen in den abgegebenen Referenzen:
Für zusätzliche Leistungen, zusätzlich zu den Mindestanforderungen, die mit Referenzen nachgewiesen werden, können für folgende Kriterien Punkte gesammelt werden:
Bis zu zwei weitere Referenzen: je Referenz 20 Punkte;
über die Ausrüstung von jeweils mindestens 100 Fahrzeugen mit Validatoren, elektronischen Fahrscheindruckern, Einstiegskontrollsystemen oder mobilen Fahrkartenautomaten.
Bis zu zwei weitere Referenzen: je Referenz 20 Punkte;
über die Ausrüstung von mindestens 250 Fahrzeugen mit Validatoren für ein IDBT-/ABT-System.
Bis zu zwei weitere Referenzen: je Referenz 20 Punkte;
über die Ausrüstung mit Validatoren in mindestens 200 Fahrzeugen oder stationären Installationen und mit der Funktionalität mass transit transaction (MTT), check in-check out (CICO), check in-be out (CIBO) oder be in-be out (BIBO).
Bis zu zwei weitere Referenzen: je Referenz 20 Punkte;
über die Ausrüstung von mindestens 200 Fahrzeugen mit der Akzeptanz von bargeldlosen Zahlungen mit Kredit-, Debit- oder Girokarten im
Fahrzeug, einschließlich der Abwicklung der Zahlungen mit einem Payment-Service-Provider bzw. Netzbetreiber.
Bis zu zwei weitere Referenzen: je Referenz 20 Punkte;
über die Ausrüstung von mindestens 200 Fahrzeugen, in denen auch die Mobilfunk-Daten-Verträge durch den Auftragnehmer bereitzustellen waren.
Bis zu zwei weitere Referenzen: je Referenz 20 Punkte;
über die Ausrüstung von mindestens 250 Fahrzeugen mit Validatoren, elektronischen Fahrscheindruckern, Einstiegskontrollsystemen oder
mobilen Fahrkartenautomaten.
Für die qualitative Bewertung von zusätzlichen Zertifizierungen und zusätzliche Leistungen, die über die Mindestanforderungen hinaus gehen, können bis zu 300 Punkte erreicht werden.
Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften werden entsprechend der erreichten Punktzahl in eine Rangfolge gebracht. Der Auftraggeber fordert die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines (Erst-) Angebotes auf.
Belegen mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit derselben Punktzahl den 5. Rang, wird in analoger Anwendung des § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung unter den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften mit derselben Gesamtpunkzahl herbeigeführt, bis die Rangfolge 1 bis 5 abschließend belegt werden kann.