AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYVMGU9/documents) · Abgerufen am 14.09.2026 09:42 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/dd3f3a84-5d4b-4573-b9ee-d02dcd0ad47b/

Neubau Hauptamtl. Feuer- und Rettungswache Lüdenscheid - VE 312 - Fassadenarbeiten Metallbau

Notice-ID: dd3f3a84-5d4b-4573-b9ee-d02dcd0ad47b · Procedure-ID: d0ecd78c-f25a-449d-8690-f940e362cbf3

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Lüdenscheid, Lüdenscheid
Veröffentlicht
06.09.2026
Frist (Submission)
11.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45443000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die vorliegende Leistungsbeschreibung zur VE 312 (Fassadenarbeiten Metallbau) beinhaltet Leistungen zur Baumaßnahme Neubau Hauptamtliche Feuer- und Rettungswache in Lüdenscheid. Hierbei werden im Wesentlichen folgende Teilleistungen beschrieben: + Werk- und Montageplanung / Statische Nachweise + Baustelleneinrichtung, eigener Bedarf + Fensterkonstruktionen in Aluminium-Bauweise: ca. 780 m² + Hebe-Schiebe-Elemente in Aluminium-Bauweise: ca. 40 m² + Pfosten-Riegel-Konstruktion in Aluminiumbauweise: ca. 60 m² + Einzeltüranlagen in Aluminiumbauweise: ca. 12 Stück + Außenliegende Raffstore-Anlagen: ca. 200 Stück

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).