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Oberhof, Gräfenrodaer Straße 9-11, Neuerrichtung 30 WE, Los 5 - Planungsleistung Freianlagen
Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) · Erfurt · Thüringen
Vergabe-Ergebnis
W&R Wittig und Rieting GmbH Landschaftsarchitektur
Auftragnehmer
Beschreibung
Die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen) beabsichtigt, auf einer noch zu vermessenden Fläche von ca. 2.670 m² ein Mehrfamilienhaus mit 30 Wohneinheiten im Rahmen des Förderprogramms „Wohnungsbauförderung im Freistaat Thüringen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in besonderen Gebietskulissen zur Innenstadtstabilisierung im Freistaat Thüringen (Innenstadtstabilisierungsprogramm - ISSP) zu errichten. Die Wohnfläche soll ca. 2.070 m² betragen. Das Grundstück befindet sich in Oberhof, Gräfenrodaer Straße 9-11.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
11-0514/P05/bbs
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Servise-Zeit nach WichtigkeitQualität
10
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Projektteam nach WichtigkeitQualität
30
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Nebenkosten nach WichtigkeitKosten
20
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.177.500 €1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 122 Tage nach Fristende
Auftragnehmer W&R Wittig und Rieting GmbH LandschaftsarchitekturZuschlagswert 1.177.500 €1 Veröffentlichung
- 31.07.2023 Original-Veröffentlichung aktuell
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