AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.05.2026 04:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/dd60e4e2-808a-48ee-a409-8f3d6142fe8f/

24FEI71951-Bf Hanau, Bft Südseite - Planungsleistungen VA, VST, OLA, KIB, OP, TWP & Vermessung

Notice-ID: dd60e4e2-808a-48ee-a409-8f3d6142fe8f · Procedure-ID: 40153e32-9c9c-4e98-948d-69546f932284

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
19.06.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im Knoten Hanau wird der Bahnhofsteils Südseite umgebaut. In diesem Zusammenhang wird der neue Bedienstandort Hanau errichtet, die Bahnhofsgrenzen verschoben und der Hp Großauheim umgebaut. Geplant werden sollen u.a. die Anpassung der Gleislage, die Anpassung der OLA, neue Signalausleger (KIB/TWP), der Hochbau & das Umfeld des BSO, die neue Verkehrsstation. Weiterhin sind umfangreiche Vermessungsarbeiten durchzuführen. Die Lose 2+4 werden als BIM-Planung erbracht.

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
24.07.2024
Ende
30.06.2027
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Keine Angebote eingegangen
Vertragsabschluss
17.06.2024
Zuschlagsentscheidung
06.06.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).