AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.06.2026 13:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/dd63e1af-4412-484a-8369-a8d4bbdede98/

Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF4000 und Beladung

Notice-ID: dd63e1af-4412-484a-8369-a8d4bbdede98 · Procedure-ID: 14fb6e90-14c5-44d5-bb2d-3f79c85d4bd4

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bruchsal, Bruchsal
Veröffentlicht
24.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Zuschlagswert
687.562 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Bruchsal als Träger der Freiwilligen Feuerwehr Bruchsal beschafft gemäß Fahrzeugbeschaffungsplan als Ersatz für ein vorhandenes älteres Fahrzeug für die Abteilung Bruchsal ein Tanklöschfahrzeug entsprechend der Bezeichnung Fahrzeug DIN 14530 – TLF 4000 auf Allrad- Fahrgestell mit Motor nach EURO 6. Der Auftrag zur Lieferung des Fahrgestells und dem feuerwehrtechnischen Aufbau mit den eingebauten technischen Einrichtungen wird zwecks Kompatibilität gemäß Leistungsverzeichnis in Los 1 zusammen und die Beladung in Los 2 separat vergeben.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2029

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Albert Ziegler GmbH · Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
17.12.2025
Zuschlagsentscheidung
13.11.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).