AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.06.2026 23:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/dd83cc5b-927e-43a4-a3d0-7e34065f07cd/

Beratungsleistungen HNO

Notice-ID: dd83cc5b-927e-43a4-a3d0-7e34065f07cd · Procedure-ID: acee1f03-e032-417b-b48f-b78ee575f210

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Stammdaten

Auftraggeber
Berufsgenossenschaft Holz und Metall, Mainz
Veröffentlicht
18.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85121240 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
1.302.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Nach Eintritt eines Versicherungsfalls sorgt die BGHM für die bestmögliche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie für eine angemessene und zeitnahe Entschädigung. Zu den Leistungen gehören u. a. ambulante und stationäre Heilbehandlung, Pflege- und Rentenleistungen sowie die Versorgung mit Hilfsmitteln. Zur Erreichung der gesetzten Ziele nimmt die BGHM Beratungsärztinnen und -ärzte in Anspruch, die mit ihrer medizinischen Expertise u.a. im Fachbereich "Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde" bei der Fallsteuerung und Leistungsfeststellung unterstützen. Gegenstand der ersuchten Leistung ist die zeitnahe, ausschließlich schriftliche Beratung.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Praxis Dres. Semmler
Vertragsabschluss
05.08.2025
Angebotsspanne
1 – 1 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).