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Stadt Cottbus - VHVmöTw 118/2024 - Nachhaltige Bildung für die Zukunft im Pädagogisches Zentrum für Natur und Umwelt (PZNU) - NaBiZu: Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021
Stadtverwaltung Cottbus · Cottbus · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
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Im Rahmen des Förderprogramms "Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)" des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) soll das bestehende PZNU mit seinen Gebäuden und Freianlagen saniert und modernisiert werden. Mit dem neuen Umweltbildungszentrum auf dem Gelände des PZNU und dem neuen Konzept zur Umwelt- und Nachhaltigkeitsbildung verfolgt die Stadt Cottbus ganz explizit die Umsetzung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sowie der kommunalen Ausrichtung der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und der Umsetzung von Handlungsansätzen im Rahmen der Begleitungsprozesse der Förderungen der SKEW "Global nachhaltige Kommune Brandenburg" sowie dem Forschungsprojekt "Die Agenda 2030 durch Stadtentwicklung auf lokaler Ebene umsetzen". Im Umweltbildungszentrum sollen explizit die umweltbezogenen Nachhaltigkeitsziele im Vordergrund spielen. Im Fokus steht explizit das SDG 11 "Nachhaltige Städte" mit den Fragen von individuellen, kollektiven, kommunalen und / oder regionalen Nachhaltigkeitsstrategien. Auf der Metaebene bedeutet dies: - die Auseinandersetzung mit den Fragen von Konsum und Wachstum und in Kette die Frage von fairer und nachhaltiger Beschaffung, - die Achtung vor der Endlichkeit von Ressourcen (Up- und Recycling, Vermeidung von Plaste, Müllvermeidung, Kreislaufwirtschaft, - Mobilität - Bau und Sanierung, Ökobilanz (Umgang mit Wasser, Energie etc.) - Versiegelung und Entsiegelung - Biodiversität Die Baumaßnahme wird unter Weiternutzung des PZNUs erfolgen, da dieses nur über begrenzte Ausweichmöglichkeiten verfügt. In Anlehnung an den Leitfaden für nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat sollen auch bei diesem Bauvorhaben Aspekte der Ökonomie, Ökologie, Soziokultureller und funktionaler Qualität sowie der Technischen Qualität und der Prozessqualität betrachtet werden (keine Zertifizierung erforderlich). S
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird eine Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 für die Sanierung und Modernisierung des Pädagogischen Zentrums für Natur und Umwelt (PZNU) in Cottbus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–7 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
-
EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 22.07.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 19.06.2024 Original-Veröffentlichung
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