AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
A 17 Fahrbahnerneuerung Dresden-Südvorstadt bis Heidenau Los 1: BOL/BÜ; Los 2: SiGeKo
Stammdaten
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost, Halle (Saale)
- Veröffentlicht
- 11.10.2026
- Frist (Submission)
- 12.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71520000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 947.982 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
A 17 Fahrbahnerneuerung Dresden-Südvorstadt bis Heidenau Los 1: BOL/BÜ; Los 2: SiGeKo
Lose
2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — BOL/BÜ/Objektbetreuung (gem. §§ 45 ff. HOAI 2021)
- Geschätzter Wert
- 915.532 €
Los 2 — Sicherheits- und Gesundheitskoordination gemäß BaustellV
- Geschätzter Wert
- 32.450 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.02.2027
- Ende
- 18.12.2032
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 70 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).