AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
ESTW Flörsheim, Planungsleistungen Beseitigung Bahnübergang Posten 35 im Bahnhofsbereich Mainz-Kastel, Strecke 3603 km 33,375: LOS 1 Planung Ausrüstungstechnik und EEA; LOS 2 Planung BÜ und PU
Stammdaten
- Auftraggeber
- DB Netz AG (Bukr 16), Frankfurt Main
- Veröffentlicht
- 19.05.2026
- Notice-Typ
- cont-modif
- CPV-Code
- 71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden. Im Rahmen der Umstellung auf die ESTW-Technik ist der Bahnübergang Posten 35 zurück zu bauen. Die BÜ-Ersatzmaßnahme umfasst den Neubau oder die Verlängerung einer vorhandenen Personenunterführung für Fußgänger und Radfahrer auf die Rheinuferseite sowie den Neubau barrierefreier Zugänge an allen neu zu errichtenden Auf- bzw. Abgängen. Hinzu kommen der Rückbau der Verkehrsanlage, der Befestigung des Bahnüberganges BÜ Po 35 und dafür notwendige Anpassungen der elektrotechnischen Anlagen, der Telekommunikation, der Leit- und Sicherungstechnik sowie der Oberleitungsanlage. LOS 1 Ausrüstungstechnik und EEA: - Fachplanung Technische Ausrüstung 50 Hz - Planung Technische Streckenausrüstung OLA, LST und TK LOS 2 Planung BÜ und PU: - Objektplanung Verkehrsanlagen - Objektplanung Ingenieurbauwerke - Fachplanung Tragwerksplanung
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 10.12.2021
- Ende
- 17.12.2027
Vergabe-Status
- Vertragsänderung
- Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
- Vertragsabschluss
- 18.11.2021
- Zuschlagsentscheidung
- 17.11.2021
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (1)
- Sweco GmbH (Frankfurt am Main)