AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.06.2026 14:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/dda5a1cf-bb06-4fbb-aff1-e92f2ae21636/

Bergung, Transport und Verwahrung von Leichen und Leichenteilen im Polizeiauftrag - Stadtgebiete Recklinghausen, Herten und Marl

Notice-ID: dda5a1cf-bb06-4fbb-aff1-e92f2ae21636 · Procedure-ID: d1d52609-412a-4d0c-85e2-0f7a749bae18

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Stammdaten

Auftraggeber
Polizeipräsidium Recklinghausen, Recklinghausen
Veröffentlicht
11.04.2025
Frist (Submission)
13.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
98371000 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Büro & Verwaltung
Geschätzter Wert
587.830 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bergung, Transport und Verwahrung von Leichen und Leichenteilen im Polizeiauftrag - Stadtgebiete Recklinghausen, Herten und Marl

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Stadtgebiet Recklinghausen

Geschätzter Wert
212.760 €

Los 2 — Stadtgebiet Herten

Geschätzter Wert
156.660 €

Los 3 — Stadtgebiet Marl

Geschätzter Wert
218.410 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
31.07.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).