AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYDXYRVC/documents) · Abgerufen am 15.08.2026 05:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ddb72875-c7b2-4cbb-a2b7-3ad419c9387a/

Schienenfahrzeugkasko-Versicherungen

Notice-ID: ddb72875-c7b2-4cbb-a2b7-3ad419c9387a · Procedure-ID: 6860ba8f-2624-4984-8e40-1c9f01066e9b

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Stammdaten

Auftraggeber
Freiburger Verkehrs AG, Freiburg
Veröffentlicht
05.06.2024
Frist (Submission)
04.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
66510000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Versichert werden sollen sämtliche Straßenbahnen der Freiburger Verkehrs AG. Der Ge-samtwert liegt bei ca. EUR 273 Mio. Es handelt sich derzeit insgesamt um 87 Einheiten. Versicherungsschutz soll gegen sämtliche unvorhergesehen eintretende Schäden bestehen, soweit es sich um äußerliche Einwirkungen handelt. Nicht zu versichern sind innere Be-triebsschäden. Der Selbstbehalt beträgt EUR 50.000,00 pro Schaden / alternativ EUR 100.000,00. Die Höchstentschädigung pro Schaden beträgt EUR 9 Mio. Im Depot beträgt die Höchstent-schädigung EUR 12 Mio. Eine nähere Beschreibung des gewünschten Versicherungsschutzes befindet sich in Anlage 3 der Unterlagen zum Verhandlungsverfahren. Die gewünschte Laufzeit beträgt 3 Jahre.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).