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Planungs- und Bauleistungen für den Neubau von einem Mehrfamilienwohnhaus mit 30 Wohneinheiten mit Teilunterkellerung in Frankfurt am Main, Prämäckerweg, Vergabenummer VOEK 557-23
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenPlanungs- und Bauleistungen für den Neubau von einem Mehrfamilienwohnhaus mit 30 Wohneinheiten mit Teilunterkellerung in Frankfurt am Main, Prämäckerweg, Vergabenummer VOEK 557-23gesch. 8.200.000 €🏆 B&O Bau und Projekte GmbH · Chemnitz
- B&O Bau und Projekte GmbH · Chemnitz
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: B&O Bau und Projekte GmbH. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unterstützt die Wohnraumoffensive der Bundesregierung zur Schaffung von zusätzlichem, bezahlbarem Wohnraum zur Entlastung der örtlichen Märkte. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist u.a. Eigentümerin des unbebauten Flurstückes 36/6, Gemarkung Bonames, Ortbezirk Nord-Ost in Frankfurt am Main. Das Grundstück umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 2.203,00 m². Nördlich des Stadtkerns gelegen, wird die Liegenschaft im Osten durch den Prämäckerweg und im Norden durch die Straße „In den Gräben“ erschlossen. In direkter Nachbarschaft befinden sich Ein- und Mehrfamilienhäuser, sowie eine östlich gelegene Grundschule „Berkersheimer Schule“, und westlich gelegene Kindertagesstätte „Kinderzentrum am Ulmenrück“. Die Eigentümerin hat die Flurstücke 36/6 und 32/5 zu einem Baugrundstück vereinigt, um somit eine Gesamtgrundstücksfläche von ca. 6.581,00 m² geschaffen, die teilweise bebaut ist und durch eine neue Bebauung ergänzt werden soll. Die für die Baumaßnahme nutzbare Fläche (Baustellen- und Baustelleneinrichtungsfläche im Folgenden Baufeld genannt) befindet sich im östlichen Teil des Grundstückes. Bei der Abgrenzung zum Bestandsgebäude soll ein Abstand von min. 10 m gewahrt werden. Unter Berücksichtigung der städtischen Nachverdichtungsrichtlinien sowie die allgemeinen Leitlinien für die Bauplanung und Beratung der Stadt Frankfurt, plant die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gemäß der vorliegenden Genehmigung den Bau eines drei geschossigen Riegels mit Staffelgeschoss und offener Erschließung zum Prämäckerweg zu realisieren. Ziel ist es, die Nachverdichtung im Sinne der doppelten Innenentwicklung zu konzipieren. Der Wohnungsmix orientiert sich am allgemeinen Bedarf an Ein-, Zwei-, Drei- und Vier-Zimmerwohnungen mit Wohnflächen von ca. 35 m² bis 90 m². Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) vergibt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Planungs- und Bauleistungen für den Neubau v
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 55 Pkt.
Qualität - Geschaffene Wohnfläche (Teilgew.: 10 Pkt.), Gestaltungsqualität (Teilgew.: 10 Pkt.), Ökologie und Nachhaltigkeit (Teilgew.: 7,5 Pkt.), Verhältnis Wohnfläche zur Bruttogeschossfläche (Teilgew.: 5 Pkt), , Erschließungsqualität extern/intern, Freianlagenqualität (Teilgew.: 5 Pkt.), Grundrissqualität und Funktionalität (Teilgew.: 15 Pkt.), , Technische Qualität (Teilgew.: 2,5 Pkt.) siehe Vergabeunterlagen Anlage 7 und Ziff. 6.2 des Verfahrensleitfaden
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Preis - Unterkriterium: Angebotspreis (Teilgewichtung: 35 Punkte) Unterkriterium: Wartungskosten im Gewährleistungszeitraum (Teilgewichtung: 10 Punkte) siehe Vergabeunterlagen Anlage 7 und Ziff. 6.2 des Verfahrensleitfaden 45 Pkt.Preis
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 8.200.000 €2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 398 Tage nach Fristende
Auftragnehmer B&O Bau und Projekte GmbHZuschlagswert 7.452.998 €1 Veröffentlichung
- 19.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 263 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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