AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 11:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ddc9e1c8-143d-426c-95f5-4cfe5769ff2a/

2237-2_VgV_Kindergarten Merdingen_Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung ELT

Notice-ID: ddc9e1c8-143d-426c-95f5-4cfe5769ff2a · Procedure-ID: 80de2b4d-8af1-4826-a7e0-c273765e6f32

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Merdingen, Merdingen
Veröffentlicht
04.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
426.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Durch den Anstieg der Schülerzahlen der Werkrealschule in den vergangenen Jahren, lässt sich der aktuelle Raumbedarf nicht in den bestehenden Flächen des Haupt- und Verwaltungsgebäudes unterbringen. Perspektivisch ist auf Grund von bereits in Umsetzung befindlicher Baugebiete darüber hinaus mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. In den vergangenen Jahren wurden bereits regelmäßig bestehende Fachräume umfunktioniert, sodass die nötige Anzahl an Klassen-räumen geschaffen werden konnte. Durch einen Anbau (Bauteil B.1") soll nun Raum für zusätzliche Klassenräume und die benötigten Fachräume geschaffen werden. Darüber hinaus sind auch Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am Bestandsgebäude (Bauteil B+C) vorgesehen.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).