AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YM3DYR2HMVU5/documents) · Abgerufen am 06.11.2026 19:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ddf02f40-43c8-4e15-b18d-5f38f1e3c402/

Ausbau Knotenpunkt B56 / L83 / Bundesgrenzschutzstraße

Notice-ID: ddf02f40-43c8-4e15-b18d-5f38f1e3c402 · Procedure-ID: 77cf74dd-1750-47e8-8e11-8e4e87e7b45f

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
NRW.URBAN, Düsseldorf
Veröffentlicht
18.10.2026
Frist (Submission)
27.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Planung setzt sich aus 2 Bestandteilen und 2 optionalen Bestandteilen zusammen: Bestandteil "a": Der vorhandene Verkehrsknoten ist aufgrund der unzureichenden Leistungsfähigkeit so auszubauen, dass er eine mindestens ausreichende Qualitätsstufe (Qualitätsstufe "D") für die prognostizierten Verkehrsmengen gewährleistet. Einzubeziehen sind die notwendigen Anlagen für den Radverkehr und den Fußverkehr. Zudem ist für Bestandteil "a" ggfs. eine Fiktivplanung durchzuführen. Bestandteil "b": Der zu beplanende Bereich schließt neben dem Knotenpunkt im engeren Sinne Richtung Westen auch die a. 230 m lange Strecke bis zum Anschluss an das bis ca. 35m östlich des Durchlasses des Mühlenbachs bereits vierstreifig ausgebaute Teilstück der B 56 (Anpassungsstrecke). Bestandteil "c" (optional): Planung einer planfreien Querung für den Radverkehr (Variante mit Tunnel). Teil des optionalen Bestandteils ist die verkehrstechnische Planung der Tunnelvariante). Bestandteil "d" (optional): Fiktivplanung: Die Verkehrsuntersuchung mit dem Planungshorizont 2040 gibt Auskunft darüber, welcher Verkehr sich aus dem Anschluss des Wohnparks 2 an die Bundesgrenzschutzstraße auf den Knotenpunkt ergibt. Die Stadt Bonn ermittelt aufgrund dieser Basis, ob sich durch Herausrechnen dieses Verkehrs, eine günstigere Planungsvariante "a-" ergibt (bspw. durch kürzere Abbiegespuren o.ä.) als die Variante "a". Sollte sich hieraus eine günstigere Variante ergeben können, ist eine entsprechende Fiktivplanung "a-" durchzuführen und der Planung "a" gegenüberzustellen, um daraus die Ausbauanteile und Kosten zu ermitteln, die sich aus dem Anschluss des Wohnparks 2 ergeben und deren Bau- und Planungskosten der Stadt Bonn zuzurechnen sind. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 4 der Bestandteile "a" und "b" gemäß HOAI § 47. Die optionalen Bestandteile "c" und "d" werden noch nicht beauftragt. Der optionale Bestandteil "c" wird beauftragt, sofern sich die Politik der Stadt Bonn dazu entschließt, dass eine Variante mit Tunnel umgesetzt werden soll. Der politische Beschluss wird aktuell vorbereitet. Der genaue Zeitpunkt, wann der Beschluss getroffen wird, lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bestimmen, es wird jedoch damit gerechnet, dass das Ergebnis im IV Quartal 2026 vorliegen wird. Der optionale Bestandteil "d" wird beauftragt, sollte sich aus den Ergebnissen der Mikrosimulation die Notwendigkeit hieraus ergeben. Die Bundesstadt Bonn wird die Notwendigkeit festlegen. Die Ergebnisse der Mikrosimulation werden im November 2026 erwartet. Die Klärung, ob Bestandteil "d" beauftragt wird, erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens voraussichtlich Ende 2026.

Vertragslaufzeit

Periode
19 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).