AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sanierung Klosterkirche (Basilika), Ulm-Wiblingen Verglasungsarbeiten BA3
Stammdaten
- Auftraggeber
- Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Ulm, Ulm
- Veröffentlicht
- 22.10.2026
- Frist (Submission)
- 24.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 61.097 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Restauratorische Verglasungsarbeiten an den Kirchenfenstern der Basilika Klosteranlage Wiblingen Bei der Basilika handelt es sich um ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung. Das Kirchengebäude wurde 1783 fertig gestellt und bildet das Zentrum der Klosteranlage Wiblingen. Im Rahmen der Gesamtsanierung des Kirchenbaus sind an den bestehenden Kirchenfenstern im BA3 innen- und außenseitig die Verglasungen zu restaurieren und die Fenstereisen zu beschichten. Fenstertyp 1: Maße b/h ca. 2,05 / 7,90m - Anz.: 2 St Fenstertyp 2: Maße b/h ca. 2,05 / 4,45m - Anz.: 2 St Fenstertyp 5: Maße b/h ca. 1,75 / 7,70m - Anz.: 2 St Fenstertyp 6: Maße b/h ca. 2,05 / 6,40m - Anz.: 1 St Fenstertyp 7: Maße b/h ca. 2,45 / 2,40m - Anz.: 1 St Fenstertyp 8: Maße b/h ca. 1,70 / 1,20m - Anz.: 2 St - Vorbereiten und Anstrich der Fenstereisen - Reparatur zerstörter Scheiben (in situ) - Schließen der Bleiprofile (außenseitig) - Ergänzung fehlender bzw. gebrochener Windeisen und Drahthaften - Überarbeiten der Verkittung der Stockschienen - Neuverkittung der inneren Deckschienen - Reinigung Ausführungszeit: - Beginn der Ausführung: ab KW 14/2027 - Vollendung der Leistung: bis KW 25/2027
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 05.04.2027
- Ende
- 25.06.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 52 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.