AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 21:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ddf8fd68-5638-404a-9b05-84215e7178cf/

Hubschrauberlandeplatz incl. Stahlbau, TGA und Sicherheitseinrichtungen

Notice-ID: ddf8fd68-5638-404a-9b05-84215e7178cf · Procedure-ID: 063356a4-fba1-4cb2-89bc-960e4432ffc5

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Bad Hersfeld GmbH, Bad Hersfeld
Veröffentlicht
25.11.2025
Frist (Submission)
06.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45223210 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Baustelleneinrichtung sowie Werkstatt- und Montageplanung für Komplettleistung ca. 160 to Stahlträger in unterschiedlichen Dimensionen für Tragkonstruktion Hubschrauberlandeplatz einschl. Überrollschutz ca. 950 m² Aluminiumbelag für Landeplattform ca. 120 lfm Absturzsicherung aus Edelstahlnetzen 2 Stck. Aussentreppen als Stahlkonstruktion mit Gitterrostbelägen einschl. Geländer Rettungs- und Bergeausrüstung sowie Markierungsarbeiten für Hubschrauberlandeplatz Löscheinrichtungen sowie Elektro- und Blitzschutzarbeiten für Hubschrauberlandeplatz Beheizung und Entwässerung der Landeplattform Abnahmen, Einweisungen und Dokumentationen für Komplettleistung

Vertragslaufzeit

Periode
122 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Hessen, 1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).