Rahmenvereinbarung über den Bezug von Büromöbeln
KI Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung für den Bezug von Büromöbeln.
Hochschule Mainz · Mainz · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
Wer Hochschule Mainz beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
Kostenlos beobachten →Lieferung von Arbeitsstühlen für studentische Arbeitsplätze
Branche: Büro & Verwaltung
Ausschreibung zur Lieferung von Arbeitsstühlen für studentische Arbeitsplätze durch die Hochschule Mainz.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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„Das Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Eine Verhandlung findet nicht statt. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage der in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien. Die Prüfung der Eignung erfolgt anhand von Eigenerklärungen (Eigenerklärung zur Eignung). Nebenangebote sind nicht zugelassen.“
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Gewichtung des Kriteriums "Preis" für übergreifende Positionen: 100 % Gewichtung für die Positionen, die produktspezifisch ausgeschrieben werden: 90 %
Gewichtung für die Positionen, die produktspezifisch ausgeschrieben werden: 10 % Das Kriterium setzt sich aus folgenden Unterkriterien zusammen: - Garantie und Gewährleistung (Gewichtung: 5 %) - Nachbestellbarkeit und Afterservice (Gewichtung: 5 %)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Der Bieter hat seine Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Niederlassungsstaates nachzuweisen. Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung
Der Bieter erklärt, dass er über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zur Ausführung des Auftrags verfügt.
Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Es ist mindestens eine geeignete Referenz anzugeben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Bieter, die sich durch Verstöße gegen Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt sehen, können gemäß §§ 160 ff. GWB ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer einleiten. Rügepflicht (§ 160 Abs. 3 GWB): Erkannte Verstöße sind unverzüglich, aus den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu rügen. Nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber ist ein Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15 Kalendertagen zulässig. Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Vor Zuschlagserteilung werden alle nicht berücksichtigten Bieter schriftlich informiert. Der Zuschlag darf frühestens 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information erteilt werden (bei elektronischer Übermittlung: 10 Kalendertage). Unwirksamkeit (§ 135 Abs. 2 GWB): Die Unwirksamkeit eines erteilten Zuschlags kann nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntniserlangung, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen · 116 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
Basierend auf 285 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung für den Bezug von Büromöbeln.
KI Es wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Standardmobiliar zur Büroeinrichtung für die AOK Nordwest an diversen Standorten ausgeschrieben.
KI Die Ausschreibung betrifft die Lieferung und Montage von Mobiliar für eine Büroetage in Frankfurt am Main.
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