AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 08:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/de0bb8d3-b9ea-4d5b-856e-9f1684de3354/

Vergabe von Transportdienstleistungen

Notice-ID: de0bb8d3-b9ea-4d5b-856e-9f1684de3354 · Procedure-ID: fe5a79fd-5719-410c-9677-87284352ae04

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Inselgemeinde Langeoog, Langeoog
Veröffentlicht
23.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60000000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Inselgemeinde Langeoog schreibt die Transportdienstleistungen für Stückgut- und Roll-on/Roll-off-Transporte (RoRo) neu aus. Ziel ist die Beauftragung eines Auftragnehmers mit der zuverlässigen, termingerechten und nachhaltigen Beförderung von Gütern zwischen dem Hafen Langeoog und Empfängern auf der Insel sowie in umgekehrter Richtung. Der Leistungsumfang umfasst die Übernahme, Zustellung, Abholung sowie Rückführung von Stückgut und RoRo-Anhängern, einschließlich Schadensprüfung und Dokumentation. Die Transporte sind emissionsfrei mit entsprechenden vom Landkreis Wittmund zugelassenen Fahrzeugen zu erbringen.

Vertragslaufzeit

Periode
10 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Alle Angebote ausgeschlossen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).