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SPGK_Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Baustelleneinrichtung und -logistik
DB Station&Service AG (Bukr 11) · Berlin · Berlin
Beschreibung
SPGK_Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Baustelleneinrichtung und -logistik Logistik, Container und allgemeine Baustelleneinrichtung für die B-Ebene und darunterliegenden Verteilerebenen am Hauptbahnhof Frankfurt am Main
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Baustelleneinrichtung und -logistik am Hauptbahnhof Frankfurt am Main.
- Die Leistung umfasst Logistik, Container und allgemeine Baustelleneinrichtung für die B-Ebene und darunterliegende Ebenen.
- Es handelt sich um eine Bauleistung mit dem CPV-Code 45213321.
- Der Erfüllungsort ist Frankfurt am Main / Hauptbahnhof.
Die Ausschreibung betrifft die Baustelleneinrichtung und -logistik für die Neustrukturierung der Nordbau/B-Ebene am Hauptbahnhof Frankfurt am Main.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
12 Veröffentlichungen
- 29.04.2026 38: Das Logistikkonzept für den Mieterausbau beeinhaltet die Betreuung des Mieterausbaus in Punkten der Lieferavesierung, Personalavisierung, Entsorgungs-/ Transport- und Flächenlogistik. Dadurch hat sich ein erheblicher Mehraufwand aus personeller und logistischer Perspektive ergeben. Die ursprünglich vorgesehene Ausgangslage beeinhaltete 52 Vergabeeinheiten die aktuelle Situation erfodert jedoch die Betreuung von 169 VE´s und somit ist ein erheblicher Mehraufwand entstanden.// aktuell
- 06.01.2026 37 Wegen zusätzlicher Statischer Anforderungen, wird ein 8x8 Krankreuz mit einer zusätzlichen Unterkonstruktion benötigt.Darüber hinaus erhöht sich die Standzeit auf >24 Monate sowie die statische Belastbarkeit. Im ursprünglichen Leistungsverzeichnis ist ein kleinerer Kran mit kürzerer Standzeit und geringerer Belastbartkeit vorgesehen.
- 28.02.2025 Original-Veröffentlichung
- 27.02.2025 Ergänzend zu den bereits vorhandenen Entsorgungspositionen im Leistungsverzeichnis sollen weitere bisher nicht notwendige und nicht gefährliche Entsorgungsfraktionen dem Entsorgungsangebot hinzugefügt werden. Die Bereitstellung dieser Abfallfraktionen sind für den weiteren Bauablauf dringend erforderlich. Die betreffenden Fraktionen sind: Gewerbliche Siedlungsabfälle, Leuchtstoffröhren, Kabelabfälle, Sperrmüll und Bauschutt der Klassen DK 1-3. Eine Vergabe an einen anderen AN ist auch aufgrund der vorhanden Bereitstellungsflächen nicht bewältigbar.
- 20.11.2024 1. Leistung Entsorgung Siedlungsabfälle: Die Leistungen sind zur Erfüllung des Hauptvertrags erforderlich. Eine Vergabe an einen anderen AN ist auch technischen Gründen nicht möglich, da sich hier Schnittstellen ergeben, die sehr komplex sind und durch einen neuen AN nicht oder nur sehr schwer bewältigbar sind. Zudem ist ein erneutes Ausschreibungsverfahren mit erheblichen Zusatzkosten und Terminverzögerungen verbunden. 2.Erhöhung CO2-Steuer und Mauterhöhung: Die Leistung wird nicht angeordnet. Hintergrund ist, dass im Vertrag keine direkte Regelung zu Ereignissen „höherer Gewalt“ oder Preiserhöhungen getroffen wurde. Es fällt in den Risikobereich des Auftragnehmers, wenn bei einem unverändert bleibenden Leistungsgegenstand seine Kosten aufgrund veränderter gesetzlicher oder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen steigen, so dass er die Vertragsleistung mit einem erhöhten Kostenaufwand erbringen muss. Diese Risiken muss der Bieter von vornherein einkalkulieren.
- 20.11.2024 Ein erneutes Ausschreibungsverfahren ist mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden, der auf Grund der Dringlichkeit durch wiederholte Einbrüche und Vandalismus für das Projekt nicht tragbar ist und eine hohes finanzielles Risiko darstellt.
- 29.10.2024 LÄ 31 - Aufgrund der unterschiedlichen BE-Flächen (Nord und Süd) werden Transporte zwischen den jeweiligen Flächen benötigt, sodass die jeweiligen Baufelder mit den benötigten Materialien versorgt werden können. Aufgrund der örtlichen Trennung der BEFlächen muss der Transport über den öffentlichen Straßenverkehr erfolgen.
- 14.08.2024 Erhebliche Schwierigkeiten oder Zusatzkosten: Aufgrund der engen Terminschiene ist ein Wechsel des AN nicht möglich Technische Gründe: Für den Aufbau der Containeranlagen auf der BE-Südseite müssen u.a auch die WC- und Küchen-Container mit Frischwasser und Abwasseranschluss versorgt werden. Da die Einleitpunkte für das Abwasser jedoch räumlich weit von den Containeranlagen entfernt sind, wird eine Hebeanlage notwendig die das Abwasser bis zum Einleitpunkt befördert und die lange Wegstrecke überbrückt.
- 14.03.2024 28 - Eine Vergabe an einen anderen AN ist aus technischen Gründen nur mit einem hohen Aufwand möglich. Die Einrichtung der BE-Flächen mit der bestehenden Containeranlage und allen dazugehörigen Installatinen obliegt dem beauftragten AN. Die Trennung der bereits installierten Beleuchtung von der zusätzlichen ist technisch nur mit einem hohen Aufwand für Zuleitungen, Zähler, … möglich. Ein erneutes Ausschreibungsverfahren ist mit einem hohen Zeitaufwand und Kosten verbunden. Bei nicht eindeutiger Definition der Schnittstellen (Abgrenzung der einzelnen Beleuchtungsabschnitte) ergeben sich mitunter erhebliche Schwierigkeiten bezüglich der Mängelansprüche gegenüber dem AN.
- 24.01.2024 21FEI53615_92312482_NT25: Zusätzliche Lieferung und Vorhaltung eines Bauaufzuges für die Einbringöffnung BE-Südseite.
- 09.01.2024 21FEI53615_92312482_NT26: Zulage Bedienung Elektrische Tore
- 09.01.2024 21FEI53615_92312482_NT27: Schädlingsbekämpfung
Preiseinschätzung
Basierend auf 459 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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