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Herrichtung eines Informationszentrum für das UNESCO Welterbe Naumburger Dom
Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz · Naumburg · Sachsen-Anhalt · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenMöbeltischlerarbeiten Massivholz🏆 Tischlerei Reber · Langenwetzendorf
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Los 2 VergebenTischleranfertigungen🏆 Pohlmann · Twistringen
- Pohlmann · Twistringen
- Tischlerei Reber · Langenwetzendorf
Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, 2 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Am 01.07.2018 hat das Welterbekomitee die Aufnahme des Naumburger Doms in das UNESCO-Welterbe beschlossen. Infolge haben die Vereinigten Domstifter entsprechend der touristischen Ziele, im Einvernehmen mit allen Beteiligten, beschlossen, ein Welterbeempfangs- und Informationszentrum in Domplatz 1 zu etablieren. Dafür soll der gesamte Gebäudekomplex mit hofseitiger Gartenanlage umfassend saniert und ausgebaut werden. Dies beinhaltet u.a. umfangreiche statische Ertüchtigungen, Umgestaltung der Innenräume für Informationsangebote und Ausstellungen, Dachneueindeckung und Fassadensanierung. Der Zwischenbau Domkirchner wird, unter Erhalt der Westfassade, komplett neu errichtet und an der östlichen Hofseite soll ein Lapidarium installiert werden. Bei der Bischofskurie Domplatz 1 handelt es sich um hochwertige Denkmalsubstanz in der Kernzone des Welterbes.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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PreisKosten
wirtschaftlichste Angebot
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 [beachten!] Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 50 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Pohlmann · Tischlerei ReberZuschlagswert 159.602 €1 Veröffentlichung
- 25.06.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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