AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 23:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/de707b4b-8ff1-40d4-9033-cbc09c676bbc/

Neubau HB Spitzenstein

Notice-ID: de707b4b-8ff1-40d4-9033-cbc09c676bbc · Procedure-ID: 3e4d303c-8915-49c3-9f46-d607db8159b5

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeindewerke Loreley, St. Goarshausen
Veröffentlicht
13.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
1.274.229 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Verbandsgemeindewerke (VGW) Loreley planen in Zusammenarbeit mit den VGW Nastätten den Bau eines überregionalen Hochbehälters (HB) zur Absicherung der Wasserversorgung und zur Aufhebung von Insellagen. Mit dem Bau des HB werden Versorgungsleitungen zum Transport des Wassers zum Verbraucher Richtung HB Dachsenhausen, Hinterwald und HB Dahlheim gebaut. Die Versorgung des neuen HB soll über eine neue Leitung vom HB Lahnhöll (EVM) sicher gestellt werden. Ziel des Vorhabens ist die Absicherung der Wasserversorgung der zuvor genannten Bereiche, vor dem Hintergrund des steigenden Wasserbedarfs und der, in Folge der rücklaufigen Grundwasserneubildung, sinkenden Ergiebigkeit der eigenen Gewinnung.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.02.2026
Ende
05.02.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Mogendorf + Schmitz GmbH & Co.KG
Vertragsabschluss
04.11.2025
Zuschlagsentscheidung
30.09.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).