Vergeben Offenes Verfahren IT & Digitalisierung
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle

IT-Container

Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth · Wilhelmshaven · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    IT-Container
    🏆 DC-Datacenter-Group GmbH · Wallmenroth
Auftragnehmer
  • DC-Datacenter-Group GmbH · Wallmenroth
💶 Geschätzter Wert 295.000 €
👥 Eingegangene Angebote 6
📅 Zuschlagsdatum 08.05.2026

Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: DC-Datacenter-Group GmbH. Die übrigen 5 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Das Hochschulrechenzentrum der Jade Hochschule beabsichtigt den Kauf eines IT-Containers.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Das Hochschulrechenzentrum der Jade Hochschule beabsichtigt den Kauf eines IT-Containers.“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · IT-Container
  • Preis 100 %

    Die Zuschlagserteilung erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises (Gewichtung 100 %) als maßgebliches Kriterium für das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 58 VgV.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag des Bieters ein Nachprüfungsverfahren bei der unter VI .4.1) benannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des S 160 GWB. Danach muss der Bieter folgende Fristen beachten: - Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften muss der Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen, der Ablauf der Frist nach S 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (S 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, muss der Bieter spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen (S 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB); - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen (S 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB); - nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge des Bieters nicht abhelfen zu wollen, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Vergabekammer stellen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Nachprüfungsantrag unzulässig (S 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist außerdem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (S 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Vorabinformation der nichtberücksichtigten Bieter per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Vorabinformation per Post (S 134 Abs. 2 GWB). Nach S 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, aber nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach Ende dieser Veröffentlichung.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 295.000 €
  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 18 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer DC-Datacenter-Group GmbH

    2 Veröffentlichungen

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Preiseinschätzung

Basierend auf 77 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 327.524 €
Median 440.416 €
Oberes Quartil 703.479 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth · Wilhelmshaven

295.000 €
Geschätzter Wert
ca. 61 % unter Branchen-Median (?)

Vergabenummer 31-2026
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Wilhelmshaven, Niedersachsen
Veröffentlicht 08.05.2026
CPV-Code 48800000
Software (Was ist das?)
Angebote 6
starker Wettbewerb (Ø 2,5 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Wilhelmshaven
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
DC-Datacenter-Group GmbH · Wallmenroth

Auftragnehmer (?)
DC-Datacenter-Group GmbH
Vertrag 08.05.2026

Ø Bieter in der Branche 2.5

Historischer Durchschnitt aus 30.216 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.860 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 20 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 21%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Niedersachsen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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