AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/39072) · Abgerufen am 30.09.2026 23:34 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/de823af1-8465-4d58-b1cb-e3db137018fb/

Aufzug und Treppenlift

Notice-ID: de823af1-8465-4d58-b1cb-e3db137018fb · Procedure-ID: 06ce0b03-059b-456e-ab81-9bd7e1367d53

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Stammdaten

Auftraggeber
Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart, Stuttgart
Veröffentlicht
17.03.2025
Frist (Submission)
17.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45313100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

1. Lieferung und Einbau eines triebwerksraumlosen Personenaufzuges gem. DIN EN 81-20/50 bzw. -70 für barrierefreien Zugang, Tragkraft 630 kg, 8 Personen. Errichtung im Betonschacht in Dübelmontage, Förderhöhe 6,65 m, 3 Haltstellen, 4 Zugänge, Durchladung, Geschwindigkeit 1,0 m/s 2. Lieferung und Einbau eines Treppenlifts (Plattformaufzug) gem. Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im überdachten Freibereich, Tragkraft 300 kg, Förderhöhe 740 mm, mit Drehflügeltür, Plattformgröße 1,06 x 1,46 m BxT, Geschwindigkeit 2,0 cm/s

Vertragslaufzeit

Beginn
15.06.2026
Ende
06.11.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
92 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).