AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.05.2026 04:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/de9667dc-5a2d-4dae-afdf-09dc387aa1da/

Verhandlungsrunde 1: Wohnungsbau auf der Insel Langeoog

Notice-ID: de9667dc-5a2d-4dae-afdf-09dc387aa1da · Procedure-ID: 839602e2-5fe9-4632-999e-8b778ac53801

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Stammdaten

Auftraggeber
Inselgemeinde Langeoog, Langeoog
Veröffentlicht
09.01.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45211341 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Langeoog ist mit einer Fläche von knapp 20 km² die drittgrößte der Ostfriesischen Inseln im Nordwesten Deutschlands. Die knapp 1.800 Einwohner sind gleichzeitig Gastgeber für über 200.000 Gäste im Jahr. Im Hochsommer sind pro Tag gleichzeitig bis zu 10.000 Übernachtungsgäste und bis zu 3.000 Tagesgäste auf der Insel. Die Saisonalität und der Tourismus prägen das Inselleben. Damit steht die Inselgemeinde vor der permanenten Aufgabe, insbesondere die Einrichtungen der Infrastruktur und der Daseinsvorsorge den sich ständig ändernden Anforderungen und Bedürfnisse der Gäste anzupassen. Um für diese Herausforderungen gut aufgestellt zu sein, benötigt die Inselgemeinde Langeoog Wohnraum, der sich mittels eines hohen Vorfertigungsgrads schnell errichten lässt.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
05.01.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).