AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Gemeinde Poing: Beschaffung von Schul-IT (02)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Poing, Poing
- Veröffentlicht
- 09.01.2024
- Frist (Submission)
- 15.02.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 30210000 — Büromaschinen und Computer
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Gemeinde Poing beabsichtigt im Rahmen des DigitalPakts (Bayern dBIR) die Beschaffung von IT-Leistungen für Schulen, deren Sachaufwandsträger sie ist. Der Auftraggeber ist Sachaufwandsträger von vier Grund- und Mittelschulen. Diese sind die Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule (kurz: APS GS/MS), die Grundschule am Bergfeld (kurz: GSB) und Grundschule an der Karl-Sittler-Straße (kurz: GSKS). Die Schulen werden von unterschiedlichen Schulleitungen geleitet und befinden sich jeweils an eigenen Standorten in Poing. Die Schulgebäude sind baulich nicht miteinander verbunden. Keine der Schulen verfügt über einen eigenen Ansprechpartner bzw. Administratoren für die IT. Der Verantwortungsbereich dafür liegt bei den Mitarbeitern des SG Z 2 Informations- und Kommunikationstechnik der Gemeinde Poing. Die Schul-IT wird in vier (4) Fachlosen beschafft: Los 1: Interaktive Touchdisplays (Display, Trägersysteme inkl. Verkabelung/Material und Dienstleistungen) Los 2: IT-Hardware (Arbeitsplatzrechner, Monitore, Dokumentenkamera, Laserdrucker, Multifunktionsgeräte sowie Mirroring-Hardware-Lösung) Los 3: Tabletklassen (Tabletkoffer mit Tablet, Zubehör und MDM-Software) Los 4: IT-Infrastruktur (WLAN-Access Points inkl. Verkabelung/Material und Dienstleistung, Firewall und Server inkl. Dienstleistung) Eine ausführliche Darstellung des jeweiligen Leistungsgegenstandes findet sich in den Leistungsverzeichnissen und den Vertragsurkunden.
Lose
4 Lose.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 1 Tag
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.02.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.