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FV15-25-0403-10-05
Deutsche Rentenversicherung Bund · Berlin · Berlin
Beschreibung
Dienstgebäude der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin, Gesamtkomplex Ruhrstraße – Modernisierung der Gebäudeteile A, B, C, E und F Generalplanungsvertrag für GT B vom 02./05.02.2015 Hier: NA 27B Variantenuntersuchung Rigolenanpassung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe eines Generalplanungsvertrags für die Modernisierung von Gebäudeteilen (A, B, C, E, F) des Dienstgebäudes der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Bestehender Vertrag modifiziert
2 Veröffentlichungen
- 05.09.2025 Original-Veröffentlichung
- 04.09.2025 Die zusätzliche Leistung, die zur Erreichung des Projektziels erforderlich ist. Die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist gem. § 132 Nr. 2 Abs. 2 GWB daher nicht erforderlich, weil die zusätzliche Leistung erforderlich geworden ist, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann. Des Weiteren wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für die Auftraggeberin verbunden. Die Auftragserweiterung überschreitet den maßgeblichen Schwellenwert nach § 106 GWB (221.000,00 € netto) nicht. Auch liegt keine erhebliche prozentuale Erhöhung des ursprünglichen Auftragsnettowerts vor. Das Nachtragsvolumen weit unter 50% der ursprünglichen Auftragssumme, so dass der Umfang des Auftrags nicht erheblich ausgeweitet wird. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.578 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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