AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-191b7b979e6-5c100aaad3a776e6) · Abgerufen am 10.08.2026 23:08 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/df03656f-cca7-4582-9843-6dd6cb85ecba/

Planung, Errichtung und Betrieb von Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw

Notice-ID: df03656f-cca7-4582-9843-6dd6cb85ecba · Procedure-ID: e5ec297b-e07d-4f6e-89a3-5e128c3af83f

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes, Berlin
Veröffentlicht
12.09.2024
Frist (Submission)
15.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
63712600 — Logistik und Speditionsdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt (auch für den Bund) auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einem vorläufigen Vertrag festgelegt. Im Rahmen der Leistungserbringung sind insbesondere die folgenden Punkte wesentlich: - Jedem der insgesamt fünf Lose werden ca. 25 unbewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS/CCS-Ladeeinrichtungen (mit einer hohen Verfügbarkeit) gewährleisten. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber den sog. EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zudem soll es jedem Nutzer der Ladeeinrichtungen möglich sein, seinen Stromlieferanten frei zu wählen. - Die Laufzeit des Vertrages liegt bei acht Jahren. Zudem wird eine Verlängerungsoption von vier Jahren vorgesehen. Die so definierte Leistung soll (anteilig) vergütet werden, wobei die konkrete Höhe der Vergütung für jedes Lose im Rahmen dieser Ausschreibung - durch ein wettbewerbliches Verfahren - festgelegt wird. — Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt (auch für Bund) auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einem vorläufigen Vertrag festgelegt. Im Rahmen der Leistungserbringung sind insbesondere die folgenden Punkte wesentlich: - Jedem der insgesamt fünf Lose werden ca. 25 unbewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS/CCS-Ladeeinrichtungen (mit einer hohen Verfügbarkeit) gewährleisten. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber den sog. EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zudem soll es jedem Nutzer der Ladeeinrichtungen möglich sein, seinen Stromlieferanten frei zu wählen. - Die Laufzeit des Vertrages liegt bei acht Jahren. Zudem wird eine Verlängerungsoption von vier Jahren vorgesehen. Die so definierte Leistung soll (anteilig) vergütet werden, wobei die konkrete Höhe der Vergütung für jedes Lose im Rahmen dieser Ausschreibung - durch ein wettbewerbliches Verfahren - festgelegt wird. — Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt (auch für Bund) auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einem vorläufigen Vertrag festgelegt. Im Rahmen der Leistungserbringung sind insbesondere die folgenden Punkte wesentlich: - Jedem der insgesamt fünf Lose werden ca. 25 unbewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS/CCS-Ladeeinrichtungen (mit einer hohen Verfügbarkeit) gewährleisten. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber den sog. EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zudem soll es jedem Nutzer der Ladeeinrichtungen möglich sein, seinen Stromlieferanten frei zu wählen. - Die Laufzeit des Vertrages liegt bei acht Jahren. Zudem wird eine Verlängerungsoption von vier Jahren vorgesehen. Die so definierte Leistung soll (anteilig) vergütet werden, wobei die konkrete Höhe der Vergütung für jedes Lose im Rahmen dieser Ausschreibung - durch ein wettbewerbliches Verfahren - festgelegt wird. — Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt (auch für Bund) auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einem vorläufigen Vertrag festgelegt. Im Rahmen der Leistungserbringung sind insbesondere die folgenden Punkte wesentlich: - Jedem der insgesamt fünf Lose werden ca. 25 unbewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS/CCS-Ladeeinrichtungen (mit einer hohen Verfügbarkeit) gewährleisten. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber den sog. EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zudem soll es jedem Nutzer der Ladeeinrichtungen möglich sein, seinen Stromlieferanten frei zu wählen. - Die Laufzeit des Vertrages liegt bei acht Jahren. Zudem wird eine Verlängerungsoption von vier Jahren vorgesehen. Die so definierte Leistung soll (anteilig) vergütet werden, wobei die konkrete Höhe der Vergütung für jedes Lose im Rahmen dieser Ausschreibung - durch ein wettbewerbliches Verfahren - festgelegt wird. — Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt (auch für Bund) auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einem vorläufigen Vertrag festgelegt. Im Rahmen der Leistungserbringung sind insbesondere die folgenden Punkte wesentlich: - Jedem der insgesamt fünf Lose werden ca. 25 unbewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS/CCS-Ladeeinrichtungen (mit einer hohen Verfügbarkeit) gewährleisten. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber den sog. EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zudem soll es jedem Nutzer der Ladeeinrichtungen möglich sein, seinen Stromlieferanten frei zu wählen. - Die Laufzeit des Vertrages liegt bei acht Jahren. Zudem wird eine Verlängerungsoption von vier Jahren vorgesehen. Die so definierte Leistung soll (anteilig) vergütet werden, wobei die konkrete Höhe der Vergütung für jedes Lose im Rahmen dieser Ausschreibung - durch ein wettbewerbliches Verfahren - festgelegt wird.

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
96 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
56 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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