Rahmenvertrag IT-Kleinteile und Zubehör
KI Vergabe eines Rahmenvertrags für IT-Kleinteile und Zubehör, aufgeteilt in drei Lose: Hardware-Produkte, Netzwerkkabel und Headsets.
Dataport AöR · Altenholz · Schleswig-Holstein · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 10.11.2026, 12:00 Uhr (noch 6 Tage)
Aktuell laufen 10 Ausschreibungen in „Büromaschinen und Computer" in Schleswig-Holstein. Neue davon jeden Morgen per E-Mail:
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Zeil der Vergabe ist der Abschluss von Rahmenverträgen für IT-Kleinteile Hardware-Produkte,
Netzwerkkabel und Headsets
Die Vertragslaufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2027 und hat eine Laufzeit
von bis zu 4 Jahren (2 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate).
Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch Dataport, um die eigenen und
Kundenbedarfe zu decken.
Der bei Rahmenvereinbarungen bereits in der EU-Bekanntmachung anzugebende Höchstwert
beträgt 150 % des bezuschlagten Auftragswerts je Los. D.h. der Auftraggeber wird maximal
bis zum Höchstwert von 150% der Gesamtangebotssumme je Los Leistungen aus diesem Rahmenvertrag
abrufen.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
Gegenstand ist der Abschluss von Rahmenverträgen über IT-Kleinteile, Hardware-Produkte, Netzwerkkabel und Headsets (Lieferleistung, CPV 30237000) im offenen Verfahren, durchgeführt von der Dataport AöR in Altenholz für eigene und Kundenbedarfe.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: [Angaben zum Umsatz (eVergabe Kriterium 1.1.2.1.2.1)]
Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der durchschnittliche Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der angegebenen letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens Folgendes beträgt:
Los 1 - IT-Kleinteile Hardware-Produkte: 6 Mio. €
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bieters addiert.
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: [Angaben zum Umsatz (eVergabe Kriterium 2.1.2.1.2.1)]
Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der durchschnittliche Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der angegebenen letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens Folgendes beträgt:
Los 2 - Netzwerkkabel: 300.000 €
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bieters addiert.
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: [Angaben zum Umsatz (eVergabe Kriterium 3.1.2.1.2.1)]
Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der durchschnittliche Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der angegebenen letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens Folgendes beträgt:
Los 3 - Headsets: 500.000 €
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bieters addiert.
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
[Angaben zur Qualitätssicherung Umweltmanagement (eVergabe Kriterium 1.1.2.2.2.2)]
Auswertung der Angaben zur Qualitätssicherung im Bereich Umweltmanagement (eVergabe Kriterium 1.1.2.2.2.2, 2.1.2.2.2.2, 3.1.2.2.2.2 – je nach Los) oder Auswertung der Anlage zur Qualitätssicherung Umweltmanagement (die Einreichung der Anlage ist nur erforderlich, sofern kein Zertifikat vorliegt, aber allgemeine und dem Standard der Zertifikate vergleichbare Qualitätsmaßnahmen für alle Geschäftsablaufe implementiert sind. Die Maßnahmen sind in der Anlage zu beschreiben und mit dem Angebot einzureichen.
Im eVergabe-Kriterium Qualitätssicherung Umweltmanagement sind die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zur „Qualitätssicherung“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen
verfügt.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Umweltmanagement erforderlich ist, ausführen wird.
Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
[Angaben zur Qualitätssicherung Umweltmanagement (eVergabe Kriterium 2.1.2.2.2.2)]
Auswertung der Angaben zur Qualitätssicherung im Bereich Umweltmanagement (eVergabe Kriterium 1.1.2.2.2.2, 2.1.2.2.2.2, 3.1.2.2.2.2 – je nach Los) oder Auswertung der Anlage zur Qualitätssicherung Umweltmanagement (die Einreichung der Anlage ist nur erforderlich, so-fern kein Zertifikat vorliegt, aber allgemeine und dem Standard der Zertifikate vergleichbare Qualitätsmaßnahmen für alle Geschäftsablaufe implementiert sind. Die Maßnahmen sind in der Anlage zu beschreiben und mit dem Angebot einzureichen.
Im eVergabe-Kriterium Qualitätssicherung Umweltmanagement sind die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zur „Qualitätssicherung“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen
verfügt.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leis-tungsteil/e, für den/die das Umweltmanagement erforderlich ist, ausführen wird.
Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
[Angaben zur Qualitätssicherung Umweltmanagement (eVergabe Kriterium 3.1.2.2.2.2)]
Auswertung der Angaben zur Qualitätssicherung im Bereich Umweltmanagement (eVergabe Kriterium 1.1.2.2.2.2, 2.1.2.2.2.2, 3.1.2.2.2.2 – je nach Los) oder Auswertung der Anlage zur Qualitätssicherung Umweltmanagement (die Einreichung der Anlage ist nur erforderlich, so-fern kein Zertifikat vorliegt, aber allgemeine und dem Standard der Zertifikate vergleichbare Qualitätsmaßnahmen für alle Geschäftsablaufe implementiert sind. Die Maßnahmen sind in der Anlage zu beschreiben und mit dem Angebot einzureichen.
Im eVergabe-Kriterium Qualitätssicherung Umweltmanagement sind die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zur „Qualitätssicherung“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen
verfügt.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Umweltmanagement erforderlich ist, ausführen wird.
Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Referenzen:
[Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung]
Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei
Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde,
anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf.
mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen.
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
gebenden
Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im
Wesentlichen
entspricht und
Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen,
Monate
lief und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht frühzeitig beendet wurde
gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist)
Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist. Sollten sich die Fristen verschieben, gilt
immer das Ende der tatsächlichen Angebotsfrist und die oben genannten Stichtage
verschieben
sich entsprechend.
Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE
Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht
ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der
weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden,
was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben
wurde.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden
die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die an die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere
Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu
können.
Referenzen:
[Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung]
Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei
Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde,
anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf.
mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen.
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
gebenden
Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im
Wesentlichen
entspricht und
Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen,
Monate
lief und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht frühzeitig beendet wurde
gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist)
Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist. Sollten sich die Fristen verschieben, gilt
immer das Ende der tatsächlichen Angebotsfrist und die oben genannten Stichtage
verschieben
sich entsprechend.
Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE
Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht
ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der
weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden,
was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben
wurde.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden
die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die an die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere
Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu
können.
Referenzen:
[Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung]
Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei
Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde,
anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf.
mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen.
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
gebenden
Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im
Wesentlichen
entspricht und
Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen,
Monate
lief und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht frühzeitig beendet wurde
gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist)
Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist. Sollten sich die Fristen verschieben, gilt
immer das Ende der tatsächlichen Angebotsfrist und die oben genannten Stichtage
verschieben
sich entsprechend.
Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE
Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht
ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der
weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden,
was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben
wurde.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden
die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die an die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere
Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu
können.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Vergabe eines Rahmenvertrags für IT-Kleinteile und Zubehör, aufgeteilt in drei Lose: Hardware-Produkte, Netzwerkkabel und Headsets.
KI Gegenstand ist die Bereitstellung von Kommunikationsverbindungen zwischen Standorten in Kiel (West) und Altenholz (Dataport) als Dienstleistung, Erfüllungsort ist Kiel/Altenholz in Schleswig-Holstein.
KI Es wird ein Rahmenvertrag für die Beschaffung von Standardsoftware, inklusive Pflege und damit zusammenhängender Leistungen, ausgeschrieben.
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