AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 09:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/df1a73c7-bdc3-4d65-9f7b-1eb54d28b246/

Lieferung und Service von ADVA Komponenten mittels Rahmenvereinbarung

Notice-ID: df1a73c7-bdc3-4d65-9f7b-1eb54d28b246 · Procedure-ID: df1a73c7-bdc3-4d65-9f7b-1eb54d28b246

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerisches Landeskriminalamt, München
Veröffentlicht
25.02.2025
Frist (Submission)
17.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32424000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
Telekommunikation
Geschätztes Rahmen-Volumen
12.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der bestehende Rahmenvertrag der Bayerischen Polizei für die Beschaffung, Lieferung und Serviceleistungen von Komponenten der Adtran Networking SE ehemals ADVA Optical Networking GmbH und ADVA Network Security GmbH endet. Vor diesem Hintergrund wird eine neue (nunmehr nicht mehr Rahmenvertrag sondern) Rahmenvereinbarung zur Deckung der diesbezüglichen Bedarfe der Bayerischen Polizei vergeben. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind: • Beschaffung und Lieferung von ADVA Komponenten (Replacement/Erweiterung) • Service Leistungen: Third Level Unterstützung für die installierten und neu gelieferten Komponenten, Consulting, Customizing und Schulung

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
01.07.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).