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TSK25015 Rahmenvertrag Ölspurbeseitigung
Stadt Karlsruhe Hauptamt · Karlsruhe · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Stadt Karlsruhe als entsorgungspflichtige Körperschaft, vertreten durch das Team Sauberes Karlsruhe (Auftraggeber, im Folgenden bezeichnet als AG), schreibt hiermit die Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf Verkehrsflächen im Gebiet der Stadt Karlsruhe aus. Die Beseitigung der Ölspuren bzw. vergleichbarer Betriebsstoffe hat grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen im Nassreinigungsverfahren zu erfolgen. Aufgrund der in den vergangenen Jahren 2023 u. 2024 gewonnenen Erkenntnisse ist von rund 280 bis 360 Einsätzen pro Jahr auszugehen. Hiervon sind circa 90 bis 110 Fälle bekannter Verursacher. Die Stadt Karlsruhe beauftragt einen Dritten (Auftragnehmer, im Folgenden bezeichnet als AN) mit der Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen gemäß den bestehenden aktuellen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben auf Verkehrsflächen im Stadtgebiet von Karlsruhe. Hiervon ausgenommen sind Bundesautobahnen. Die vom AN zu erbringende Leistung besteht in der vollständigen Reinigung und der sofortigen Wiederherstellung der gefahrlosen Nutzbarkeit der verunreinigten Verkehrsfläche und sonstiger von der Havarie betroffenen Flächen im maschinellen Nassreinigungsverfahren mindestens nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie gemäß des Merkblattes DWA-M 715, der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), in seiner jeweils aktuellsten Fassung. Die Leistung der Reinigung umfasst alle im Zusammenhang mit der Beseitigung der Verunreinigungen und Kontaminationen stehenden Pflichten, insbesondere die Aufnahme, den Abtransport, die Lagerung und die fachgerechte Entsorgung des kontaminierten Materials
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen❓ Bieterfragen
Aufgrund von eingegangenen Bieterfragen wurden die Vergabeunterlagen angepasst und das Verfahren wird in den Stand vor der Bekanntmachung zurückversetzt.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
0 von 30 Fahrzeugen emissionsfrei (0 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 1 %
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Alleiniges Zuschlagskriterium ist die niedrigste Gesamtsumme Wertungspreis brutto aus dem Preis- und Wertungsblatt (Excel-Tabelle in Teil C der Vergabeunterlagen).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 110 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Bietergemeinschaft Ölschadenzentrale Karlsruhe bestehend aus Auto-Bissinger GmbH, Auto-Böhler GmbH und autoSERVICE h+m e.K.1 Veröffentlichung
- 10.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 211 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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