AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 12:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/df3c652f-705e-4654-b988-e7fad5a3c976/

Stadt Essen - Kupferdreher Str. / Langenberger Str. - Bauüberwachung

Notice-ID: df3c652f-705e-4654-b988-e7fad5a3c976 · Procedure-ID: 643087f6-076c-4527-a4ed-ad25c63faaf8

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr, Essen
Veröffentlicht
25.07.2025
Frist (Submission)
01.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Essen beabsichtigt, im Stadtteil Essen-Kupferdreh eine größere Straßenbaumaßnahme durchzuführen. Hierbei handelt es sich um den Umbau der Kupferdreher Straße ab der Poststraße sowie der im weiteren Verlauf anschließenden Langenberger Straße bis zur Zufahrt zur A44. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung und den Umbau der Fahrbahn und Nebenanlagen, den barrierefreien Umbau von 3 Bushaltestellen (5 Bussteige) sowie Arbeiten für die Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen sowie Markierungsarbeiten. Für dieses Vorhaben sollen Ingenieurleistungen in Anlehnung an Leistungsphase 8, Bauoberleitung nach § 47 der HOAI 2021 sowie als besondere Leistung die örtliche Bauüberwachung und Kostenkontrolle erbracht werden.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).