AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.05.2026 18:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/df44064a-9db7-4a4d-a71d-4ad2c2866e90/

RV IT-Experten Nintex Automation K2

Notice-ID: df44064a-9db7-4a4d-a71d-4ad2c2866e90 · Procedure-ID: 9c3a85a8-0ef8-4625-8bb2-d841213b87f4

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Stammdaten

Auftraggeber
NRW.BANK AöR, Münster
Veröffentlicht
30.09.2025
Frist (Submission)
31.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag über folgende Leistung: RV IT-Experten Nintex Automation K2 Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW.BANK das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein - vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind "Wirtschaft", "Wohnraum" sowie "Infrastruktur/Kommunen". Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Rahmenvertragspartner über Leistungen von IT-Experten für den Bereich Nintex Automation K2.

Vertragslaufzeit

Periode
14 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen C/O Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).