AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 05:56 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/df511e45-da52-4e6f-bdab-b6583c549827/

GW 66 Trockenbau BT A2 + C - Ersatzneubau Bürgerheim Rheinfelden (Baden)

Notice-ID: df511e45-da52-4e6f-bdab-b6583c549827 · Procedure-ID: d5bbfe47-d301-4195-b6dc-c78686c6ce6a

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Rheinfelden (Baden) - Gebäudemanagement, Rheinfelden (Baden)
Veröffentlicht
13.12.2025
Frist (Submission)
05.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45215213 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

GW 66 Trockenbau BT A2 + C Umfang der Leistungen: GW 66 Trockenbauarbeiten 2. BA. (Bauteil A2) und 3. BA. (Bauteil C) unter anderem: ca. 51 + 13 Stück Stahlzargen (Bauteil A2 + Bauteil C) ca. 720 + 110 m² Trockenbauwände (Bauteil A2 + Bauteil C) ca. 180 + 85 m² Vorsatzschalen (Bauteil A2 + Bauteil C) ca. 100 + 12 Stück Traversen aus Mehrschichtplatten (Bauteil A2 + Bauteil C) Ausführungszeit: Beginn: Voraussichtlicher Beginn Trockenbauarbeiten (BT. A2): KW 30/2026 Voraussichtlicher Beginn Trockenbauarbeiten (BT. C): KW 43/2027 Fertigstellung: Voraussichtlicher Fertigstellung Trockenbauarbeiten (BT. A2): KW 49/2026 Voraussichtlicher Fertigstellung Trockenbauarbeiten (BT. C): KW 05/2028

Vertragslaufzeit

Beginn
20.07.2026
Ende
04.02.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
69 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).