AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung: Durchführung von Brief- und Paketdienstleistungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Oldenburg (Oldb), Oldenburg
- Veröffentlicht
- 07.03.2024
- Frist (Submission)
- 09.04.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 64110000 — Post- und Telekommunikationsdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Aufteilung in zwei Lose (Brief- und Paketdienstleistungen), da es sich hier um unterschiedliche Dienstleistungen und unterschiedliche Märkte handelt Los 1 Briefversand Rahmenvereinbarung über die Beförderung sämtlicher Briefsendungen - inkl. Postkarten und Zusatzleistung Einschreiben - bis 1.000 g (außer Postzustellungsaufträge bleibt ausgenommen Jahresabgabenbescheide bleibt ausgenommen Wahlbenachrichtigungskarten zzgl. Wahlbriefe neue Formulierung mit Tenor: „alles was mit Wahlen zu tun hat: karten, Briefe etc. ausgenommen“ Abfuhrkalender bleibt ausgenommen Kurierdienste bleibt ausgenommen mit Zustellung im gesamten Bundesgebiet bzw. alternativ Einlieferung von Briefsendungen bei einem Briefzentrum der Deutschen Post AG sowie Weiterleitung der Auslandssendungen Neu: Pilotklausel für digitalen Versand/hybridversand Los 2 Paketversand Rahmenvereinbarung über die Zustellung sämtlicher Päckchen und Pakete (außer Urnentransporte) mit Zustellung im gesamten Bundesgebiet. Los 3 Wahlbenachrichtigungsschreiben Rahmenvereinbarung über die Zustellung sämtlicher Wahlbenachrichtungen im Gebiet der Stadt Oldenburg
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.06.2024
- Ende
- 01.06.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 29 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.04.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.