AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YL5MHAA/documents) · Abgerufen am 12.10.2026 00:03 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/df7af0d0-7de9-4e81-af28-5145ffe855f5/

Lieferung Reinigungschemie für Spülmaschinen und Küchen

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Stammdaten

Auftraggeber
München Klinik gGmbH, München
Veröffentlicht
14.01.2026
Frist (Submission)
16.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
39830000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Lebensmittel & Catering
Rahmen-Höchstwert
1.800.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zur München Klinik gGmbH zählen die Standorte München Klinik Bogenhausen, München Klinik Harlaching, München Klinik Neuperlach, München Klinik Schwabing, die München Klinik Thalkirchner Straße sowie die medizinischen und nicht-medizinischen Geschäftsbereiche der Zentrale, zu der auch das Medizinische Dienstleistungszentrum (Medizet) und der für die Aus- und Weiterbildung zuständige Geschäftsbereich Akademie gehören. Die München Klinik gGmbH beschäftigt rund 7.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In den rund 60 Fachkliniken und medizinischen Abteilungen werden ca. 2.300 Planbetten sowie 230 tagesklinische Plätze vorgehalten.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).